I. Die §§ 1 bis 12 bleiben unverändert.
II. § 16 „Allgemeines, Arten und Grabstätten“ erhält folgende Fassung:
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
| a) | Wahlgrabstätten |
| b) | Urnenwahlgrabstätten |
| c) | Kindergrabstätten |
| d) | Ehrengrabstätten, hinzu kommen noch die angelegten Kriegsgräber |
| e) | Anonyme Urnengrabstätten |
| f) | Wiesenurnengrabstätten |
III. Die §§ 13 und 16 bleiben unverändert.
IV. § 16a „Wiesenurnengrabstätten (nur Friedhof Ramsen)“ erhält folgenden Titel:
§ 16a Wiesenurnengrabstätten
V. Die Nachfolgenden Paragrafen bleiben unverändert.
VI. Inkrafttreten
Die 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsen tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).