Bei der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) (Landkreis Donnersbergkreis) ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit zum 05. April 2027 zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich nicht um die Wiederwahl bewerben.
Zur Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) gehört die Stadt Eisenberg (Pfalz) und die zwei Ortsgemeinden Kerzenheim und Ramsen mit insgesamt rund 13.400 Einwohnern. Die Verwaltung hat ihren Sitz in Eisenberg (Pfalz).
Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 25. Oktober 2026 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 08. November 2026 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer
| - | Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, |
| - | am Tag der Wahl (25. Oktober 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat, |
| - | nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie |
| - | die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. |
Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Gewählte / Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16 / B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 07. September 2026, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (17. August 2026) im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) öffentlich bekanntmacht. Zudem erfolgt eine zusätzliche Veröffentlichung im Internet unter https://www.vg-eisenberg.de.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) politische Parteien und / oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und / oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosen Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum 24. August 2026 (keine Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz)
Kennwort: Wahl Bürgermeisterin / Bürgermeister
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)