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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ramsen für das Haushaltsjahr 2022

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegen-

über

erhöht

um

ver-

mindert

nun-

mehr

bisher

um

fest-

gesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamt-

betrag der

Erträge auf

1.967.690€

294.251€

0€

2.261.941€

der Gesamt-

betrag der

Auf-

wendungen

auf

2.301.837€

73.683€

11.188€

2.364.332€

Jahres-

fehlbetrag

- 334.147€

- 102.391€

2. im Finanzhaushalt

Saldo der

ordentlichen

Ein- und

Aus-

zahlungen

- 200.148€

31.608€

die Einzahlungen

aus Investitions-

tätigkeit auf

161.000€

18.500€

0€

179.500€

die Auszahlungen

aus Investitions-

tätigkeit auf

425.000€

74.500€

0€

499.500€

Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitions-

tätigkeit

- 264.000€

- 320.000€

Saldo der Ein-

und Aus-

zahlungen

aus Finan-

zierungs-

tätigkeit

464.148€

288.392€

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber bisher 264.000,00 € auf nunmehr 320.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Unverändert.

§ 4

Steuersätze

Unverändert.

§ 5

Gebühren und Beiträge

Unverändert.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt lt. Bilanz zum 31.12.2020 3.481.703,27 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2021 beträgt 2.957.089,27 €, zum 31.12.2022 2.854.698,27 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unverändert.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Unverändert.

Ramsen, den 26.07.2022
gez. Ruster Ortsbürgermeister der Gemeinde Ramsen

Hinweise:

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 04.08.2022 bis einschließlich Freitag, den 12.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).