Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegen- über | erhöht um | ver- mindert | nun- mehr | |
| bisher | um | fest- gesetzt | ||
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamt- betrag der Erträge auf | 1.967.690€ | 294.251€ | 0€ | 2.261.941€ |
| der Gesamt- betrag der Auf- wendungen auf | 2.301.837€ | 73.683€ | 11.188€ | 2.364.332€ |
| Jahres- fehlbetrag | - 334.147€ | - 102.391€ | ||
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Aus- zahlungen | - 200.148€ | 31.608€ | ||
| die Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit auf | 161.000€ | 18.500€ | 0€ | 179.500€ |
| die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit auf | 425.000€ | 74.500€ | 0€ | 499.500€ |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | - 264.000€ | - 320.000€ | ||
| Saldo der Ein- und Aus- zahlungen aus Finan- zierungs- tätigkeit | 464.148€ | 288.392€ | ||
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber bisher 264.000,00 € auf nunmehr 320.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Unverändert.
§ 4
Steuersätze
Unverändert.
§ 5
Gebühren und Beiträge
Unverändert.
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals beträgt lt. Bilanz zum 31.12.2020 3.481.703,27 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2021 beträgt 2.957.089,27 €, zum 31.12.2022 2.854.698,27 €.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Unverändert.
§ 8
Wertgrenze für Investitionen
Unverändert.
Hinweise:
Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 04.08.2022 bis einschließlich Freitag, den 12.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).