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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 31/2024
Amtlicher Teil
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Nachtragshaushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Eisenberg

für das Haushaltsjahr 2024

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

10.956.668,00 €

1.462.080,00 €

293.569,00 €

12.125.179,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

10.956.668,00 €

1.499.071,00 €

330.560,00 €

12.125.179,00 €

Jahresfehlbetrag

0,00 €

0,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

310.623,00 €

310.623,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

95.000,00 €

839.500,00 €

0,00 €

934.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

189.000,00 €

2.089.000,00 €

0,00 €

2.278.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 94.000,00 €

- 1.343.500,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 216.623,00 €

1.032.877,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher 94.000,00 € auf 1.343.500,00 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Unverändert.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie

der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 45.000.000,00 € festgesetzt auf 8.188.500,00 €.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 0,00 € festgesetzt auf 12.352.165,00 €. Davon entfallen auf

die Stadt Eisenberg (Pfalz)

8.752.476,00 €

die Gemeinde Kerzenheim

1.681.505,00 €

die Gemeinde Ramsen

1.918.184,00 €.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt:

Gesambetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

W-Werk 1.782.000,00 €

K-Werk

2.000.000,00 €

zusammen

3.782.000,00 €

§ 6

Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird neu auf 41,11 v. H. festgesetzt.

§ 7

Nutzungsentschädigung für Obdachlose

Unverändert.

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 232.805,50 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 637.951,16 €, zum 31.12.2024

637.951,16 €.

§ 9

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unverändert.

§ 10

Wertgrenze für Investitionen

Unverändert.

Eisenberg (Pfalz), den 23.07.2024
gez.: Frey
Bürgermeister der
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)

Hinweise:

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 01.08.2024 bis einschließlich Freitag, den 09.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung)