Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber | erhöht | vermindert | nunmehr |
| bisher | um | um | festgesetzt |
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| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 10.956.668,00 € | 1.462.080,00 € | 293.569,00 € | 12.125.179,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 10.956.668,00 € | 1.499.071,00 € | 330.560,00 € | 12.125.179,00 € |
| Jahresfehlbetrag | 0,00 € |
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| 0,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 310.623,00 € |
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| 310.623,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 95.000,00 € | 839.500,00 € | 0,00 € | 934.500,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 189.000,00 € | 2.089.000,00 € | 0,00 € | 2.278.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 94.000,00 € |
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| - 1.343.500,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 216.623,00 € |
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| 1.032.877,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher 94.000,00 € auf 1.343.500,00 €.
Unverändert.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 45.000.000,00 € festgesetzt auf 8.188.500,00 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 0,00 € festgesetzt auf 12.352.165,00 €. Davon entfallen auf
| die Stadt Eisenberg (Pfalz) | 8.752.476,00 € |
| die Gemeinde Kerzenheim | 1.681.505,00 € |
| die Gemeinde Ramsen | 1.918.184,00 €. |
Die Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt:
Gesambetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
W-Werk 1.782.000,00 €
| K-Werk | 2.000.000,00 € |
| zusammen | 3.782.000,00 € |
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird neu auf 41,11 v. H. festgesetzt.
Unverändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 232.805,50 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 637.951,16 €, zum 31.12.2024
637.951,16 €.
Unverändert.
Unverändert.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 01.08.2024 bis einschließlich Freitag, den 09.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung)