über den Erörterungstermin
gem. § 73 Abs. 6 VwVfG i.V.m. § 5 PlanSiG
zum Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung des Tontagebaus „Doris“
in 67304 Eisenberg
Die Sibelco Deutschland GmbH mit Sitz in 56235 Ransbach-Baumbach beantragte mit Schreiben vom 21.12.2021 beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes „Doris““ gemäß § 52 Abs. 2 a BBergG (Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist) i. V. m. § 1 Nr. 1 b) aa) UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. November 2019 (BGBl. I S. 1581) geändert worden ist).
Die Fläche des geplanten Rahmenbetriebsplanes liegt südlich der Stadt Eisenberg.
Mit der Erweiterung umfasst der Tontagebau eine Fläche von ca. 32 Hektar (ha). Die Erweiterung von ca. 16 ha erfolgt in nördliche und westliche Richtung.
Die Antragsunterlagen wurden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Eisenberg und Leiningerland sowie dem LGB vom 04.04.2022 bis 03.05.2022 für jedermann zur Einsicht ausgelegt. Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung bestand die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben.
Das LGB beabsichtigt nunmehr, entsprechend § 73 Abs. 6 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist), die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten zu erörtern.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Risiken durch die COVID-19-Infektionen bei der Durchführung von Erörterungsterminen hat das Landesamt für Geologie und Bergbau entschieden, zur Minderung des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus an Stelle des Erörterungstermins das Verfahren der Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 PlanSiG (Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist) durchzuführen.
Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 68 Abs. 1 VwVfG).
Den Berechtigten (vgl. § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG) werden die Unterlagen vom 14.08.2023 bis 01.09.2023 online über die Cloud des Landesamtes für Geologie und Bergbau zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Ihnen wird Gelegenheit gegeben sich bis einschließlich 01.09.2023 schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Landesamt für Geologie und Bergbau, Emy-Roeder-Straße 5, 55129 Mainz zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG). Die elektronische Äußerung an office@lgb-rlp.de erfolgen. Sie sollen neben dem Vor- und Familiennamen die volle leserliche Anschrift des Absenders enthalten.
Hinweise:
1. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt.
2. Zur Teilnahme berechtigt sind neben den unter Nr. 1 genannten Stellen auch sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diese können beim Landesamt für Geologie und Bergbau, Emy-Roeder-Straße 5, 55129 Mainz; E-Mail: office@lgb-rlp.de; Telefonnummer 06131/9254-343, rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
3. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG).
4. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG).
5. Sofern Sie keine Möglichkeit haben die bereitgestellten Daten digital abzurufen, kann eine analoge Einsichtnahme in die auszulegenden Unterlagen erfolgen.
Nehmen Sie hierzu bitte mit dem Landesamt für Geologie und Bergbau auf Kontakt auf.
6. Die unbefugte Weitergabe der Daten ist verboten.
7. Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
8. Die Bekanntgabe eines ergehenden Planfeststellungsbeschlusses wird nach Maßgabe des § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG i.V.m. und § 2 Abs. 1 PlanSiG erfolgen.
Dieser Bekanntmachungstext befindet sich auch auf der Internetseite des LGB (www.LGB-RLP.de).