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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 32/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Eisenberg (Pfalz) für die Haushaltsjahre 2023/2024 vom 27.06.2023

Der Stadtrat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

6.366.756,00 €

275.000,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

2023

2024

Grundsteuer A

500 v. H.

500 v. H.

Grundsteuer B

500 v. H.

500 v. H.

b)

Gewerbesteuer

400 v. H.

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  80,00 €

für den zweiten Hund  —  140,00 €

für jeden weiteren Hund  —  200,00 €.

Für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, beträgt die Steuer

für den ersten Hund  —  240,00 €

für den zweiten Hund  —  300,00 €

für jeden weiteren Hund  —  300,00 €.

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit gültigen Fassung werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Wirtschaftswegebeitrag

13,00 €/ha

2.

Tourismusbeitrag

5 v. H.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 9.696.405,37 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 8.588.373,37 €, zum 31.12.2023 8.588.373,37 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 6.000,00 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Eisenberg (Pfalz), den 01.08.2023
gez.: Funck
Stadtbürgermeister der
Stadt Eisenberg (Pfalz)

Hinweise:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 10.08.2023 bis einschließlich Freitag, den 18.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).