Der Stadtrat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | 2023 | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.924.550,00 € | 18.233.740,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.924.550,00 € | 18.233.740,00 € |
| Jahresfehlbetrag | 0,00 € | 0,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 668.186,00 € | 655.408,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.910.704,00 € | 536.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.277.460,00 € | 811.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 6.366.756,00 € | - 275.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 5.698.570,00 € | - 380.408,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
| zinslose Kredite auf | ||
| verzinste Kredite auf | 6.366.756,00 € | 275.000,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | 2023 | 2024 |
| Grundsteuer A | 500 v. H. | 500 v. H. |
| Grundsteuer B | 500 v. H. | 500 v. H. |
| b) | Gewerbesteuer | 400 v. H. | 400 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund — 80,00 €
für den zweiten Hund — 140,00 €
für jeden weiteren Hund — 200,00 €.
Für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, beträgt die Steuer
für den ersten Hund — 240,00 €
für den zweiten Hund — 300,00 €
für jeden weiteren Hund — 300,00 €.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit gültigen Fassung werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Wirtschaftswegebeitrag | 13,00 €/ha |
| 2. | Tourismusbeitrag | 5 v. H. |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 9.696.405,37 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 8.588.373,37 €, zum 31.12.2023 8.588.373,37 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 6.000,00 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweise:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 10.08.2023 bis einschließlich Freitag, den 18.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).