Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: | ||||
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| gegenüber | erhöht | vermindert | nunmehr |
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| bisher | um | um | festgesetzt |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 18.233.740,00 € | 2.022.318,00 € | 2.091.268,00 € | 18.164.790,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 18.233.740,00 € | 759.775,00 € | 828.725,00 € | 18.164.790,00 € |
| der Jahresfehlbetrag | 0,00 |
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| € 0,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 655.408,00 € |
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| 690.408,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 536.000,00 € | 560.014,00 € | 96.000,00 € | 1.000.014,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 811.000,00 € | 1.045.600,00 € | 0,00 € | 1.856.600,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 275.000,00 € |
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| - 856.586,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 380.408,00 € |
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| 166.178,00 € |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher 275.000,00 € auf 856.586,00 €.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Unverändert.
§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 0,00 € festgesetzt auf 8.752.476,00 €.
§ 5
Steuersätze
Unverändert.
§ 6
Gebühren und Beiträge
Unverändert.
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 9.736.405,54 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 11.552.675,10 € und zum 31.12.2024 11.552.675,10 €.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Unverändert.
§ 9
Wertgrenze für Investitionen
Unverändert.
Hinweise:
Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 08.08.2024 bis einschließlich Freitag, den 16.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).