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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 34/2024
Amtlicher Teil
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Nachrichten aus dem Rathaus

Überprüfen Sie Ihre Personaldokumente auf Gültigkeit!

Reisevorbereitungen sind aufregend, aber meist auch stressig. Aber selbst in der größten Hektik sollte man nicht vergessen, die Gültigkeitsdauer seiner Ausweisdokumente zu überprüfen. Oft merkt man erst kurz vor Reiseantritt, dass der Reisepass oder Personalausweis kurz vor dem Ablaufdatum steht bzw. bereits ungültig geworden ist.

Um Grenzprobleme zu vermeiden, müssen die Ausweispapiere gültig sein. Bitte beachten Sie dabei, dass in verschiedenen Ländern ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Reisebüro bzw. im Internet unter www.auswaertiges-amt.de, welche Papiere für Ihre Reise notwendig sind. Natürlich stehen wir auch gerne für Ihre Fragen bereit.

Die Ausstellung von Personalausweisen dauert etwa drei Wochen und bei Reisepässen muss aktuell mit 8-9 Wochen gerechnet werden. Die Ausstellung von Kinderreisepässen ist seit dem 01. Januar dieses Jahres nicht mehr möglich. Kinder benötigen für Reisen ins Ausland immer ein gültiges Dokument. Ob dafür ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden soll, entscheidet man in der Regel je nach Reiseland. Hinweise hierfür findet man im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Bei der Beantragung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen. Außerdem wird bei Erstausstellung eines Dokumentes durch die VGV Eisenberg eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde benötigt. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen erforderlich, da die Unterschrift u. ggf. Fingerabdrücke sofort zu leisten sind. Dies gilt auch für Kinder ab dem 7. Lebensjahr.

Das Mitnehmen von Antragsformularen ist nicht möglich. Ferner ist es erforderlich, dass bei Ausstellung von Dokumenten bis zum 16. Lebensjahr beide Elternteile unterschreiben müssen.

Alleinerziehende müssen eine Glaubhaftmachung (Scheidungsurteil, Negativbescheinigung vom Jugendamt usw.) vorlegen.

Liegt eine weitere Staatsangehörigkeit vor bzw. ist ein Austritt aus einer weiteren Staatsangehörigkeit erfolgt, müssen die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.

Die alten / bisherigen Ausweisdokumente sind mitzubringen. Falls das alte Dokument verloren gegangen ist bzw. gestohlen wurde, ist dies unverzüglich dem Passamt mitzuteilen. Eine Verlängerung der alten / bisherigen Personalausweise, Reisepässe und ungültigen Kinderausweise ist nicht möglich.

Die Kosten für Personalausweise betragen:

Personalausweis

bis zum 24. Lebensjahr: 22,80€

ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €

Vorl. Personalausweis

10,00 €

Hinweis zum neuen Personalausweis

Kommt Ihr Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen, falls diese aktiviert wurde. Diese Sperrung können Sie über die telefonische Sperrhotline unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 veranlassen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, welches mit dem PIN-Brief übermittelt wird. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt in Ihrem Servicebüro sperren lassen.

Weitere Informationsquellen und Ansprechstellen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion finden Sie im Internet unter:

www.personalausweisportal.de; www.ausweisapp.bund.de;

www.bsi-fuer-buerger.de

Die Tabelle zeigt die Kosten für die Beantragung eines Reisepasses am Hauptwohnsitz in Deutschland. Bei Beantragung außerhalb des Wohnsitzes in Deutschland und im Ausland fallen in der Regel höhere Kosten an. Dies ist etwa bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung der Fall. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Leistung

Personen

ab 24 Jahren

Personen unter 24 Jahren

Zusätzliche Kosten

Reisepass

(internationaler Standard)

70,00 Euro

37,50 Euro

keine

Reisepass im Express-Verfahren

102,00 Euro

69,50 Euro

32,00 Euro

Reisepass

mit 48 Seiten

92,00 Euro

59,50 Euro

22,00 Euro

Reisepass mit 48 Seiten im Express-Verfahren

134,00 Euro

91,50 Euro

22,00 Euro

plus 32,00 Euro

Vorläufiger Reisepass

26,00 Euro

26,00 Euro

keine

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Die Gebühren sind bereits bei Beantragung zu entrichten.

Ohne vorherige Bezahlung ist keine Bestellung bei der Bundesdruckerei möglich.

Beim Abholen der Dokumente ist darauf zu achten, dass die alten Ausweisdokumente mitgebracht werden. Ohne diese ist eine Aushändigung ausgeschlossen. Sind Sie bei der Abholung persönlich verhindert, muss eine Vollmacht (beim Personalausweis mit PIN-Berechtigung) vorgelegt werden.

Wenn die Reise kurz bevorsteht und der Reisepass noch nicht eingetroffen ist, sollten Sie zunächst Kontakt mit uns aufnehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Status Ihres Antrags und nach Möglichkeiten zur Beschleunigung der Bearbeitung.

Falls alle Stricke reißen, bietet sich in solchen Fällen die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass oder vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser kann umgehend ausgestellt und ausgehändigt werden. Für diesen wird ebenfalls ein biometrisches Passbild benötigt. Im Unterschied zum herkömmlichen Reisepass verfügt der vorläufige Reisepass allerdings nicht über ein elektronisches Speichermedium (Chip). Er kann daher keine Fingerabdrücke aufzeichnen. Die meisten Länder akzeptieren diesen vorläufigen Reisepass problemlos. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, in denen ein Reisepass mit integriertem Chip erforderlich ist – beispielsweise für das Einreisen in die USA ohne Visum. Daher gilt: Falls Sie sich lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses befinden, sollten Sie unbedingt zusätzlich ein Visum beantragen – falls das jeweilige Zielland dieses für die Einreise fordert.