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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 34/2026
Seite 3
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Wichtiger Hinweis: Verpflichtende Kennzeichnung von KIInhalten nach der EU-KI-Verordnung

Die EU hat eine KI-Verordnung (KI-VO) erlassen, welche ab dem 2. August 2026 verbindlich benutzt werden muss. Ziel ist es sicherzustellen, dass KI-Systeme transparent, zuverlässig und sicher sind. KI-generierte Inhalte, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich verändert wurden, müssen ab sofort gekennzeichnet werden.

Dies betrifft unter anderem Plakate, die im Amtsblatt der VG Eisenberg abgedruckt werden sollen.

Das heißt, künftig müssen KI-generierte Bilder und Plakate, die echte Personen, Orte oder Ereignisse ähneln und fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen, als KI-Inhalte kenntlich gemacht werden. Es genügt eine abstrakte Ähnlichkeit, wenn das Bild insgesamt realistisch wirkt, auch wenn weder Person noch Objekte im Bild tatsächlich existieren.

Eine kleine Bildunterschrift oder ein Hinweis in der Bildbeschreibung genügt.

Mögliche Textbausteine der Kennzeichnung sind z.B.:

„KI-generiertes Bild“

„Bild mit KI erstellt“

„Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt“

„Bild mit Unterstützung einer KI bearbeitet“

Wir möchten Sie deshalb dringend bitten, bei Einreichung eines Artikels zur Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Eisenberg die KI-Verordnung zu beachten und entsprechend eine Kennzeichnung vorzunehmen ist. Verstöße gegen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Weitere Information finden Sie im Leitfaden der Wettbewerbszentrale

2026_2_Leitfaden_KI_generierte_inhalte_1-1.pdf

Die Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg (Pfalz)