Der Stadtrat der Stadt Eisenberg (Pfalz) hat den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Eisenberg (Pfalz) auf
Sonntag, den 10. November 2024
festgelegt.
Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Eisenberg (Pfalz) lade ich Sie zur Einreichung von Wahlvorschlägen ein.
Gewählt werden 13 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.
Jede/r Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; sie/er kann sich auch selbst vorschlagen.
In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen.
Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem von der/vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind die/der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind.
Die/der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirats für Migration und Integration gegeben werden.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Wahlbüro Zimmer 214, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, gebe ich spätestens bis 29. Oktober 2024 bekannt.