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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 35/2026
Amtlicher Teil
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Entscheidungen des Wahlprüfungsausschusses rechtskräftig

Die vom Wahlprüfungsausschuss zurückgewiesenen Beanstandungen gegen die Landtagswahl 2026 sind rechtskräftig. Darauf weist der Landtag in einer Pressemitteilung hin.

"Die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Parlaments steht damit endgültig fest", erklärte der Landtagsabgeordnete Dennis Junk, unter dessen Vorsitz der Wahlprüfungsausschuss über insgesamt vier Wahlbeanstandungen entschieden hatte. In seiner Sitzung zur Vorprüfung vom 23. Juni 2026 hatte der Wahlprüfungsausschuss sämtliche Wahlbeanstandungen als unzulässig zurückgewiesen.

"Den Entscheidungen des Wahlprüfungsausschusses sind intensive Prüfungen vorausgegangen. Neben den zur Sachverhaltsaufklärung eingeholten schriftlichen Stellungnahmen flossen auch gutachtliche Bewertungen des Wissenschaftlichen Dienstes in die Meinungsbildung des Ausschusses ein", erläuterte Junk. Dass nur in zwei Fällen Wahlprüfungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof erhoben und diese als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen worden seien, unterstreiche nicht nur die Überzeugungskraft der getroffenen Entscheidungen, sondern zeige auch, dass die parlamentarische Wahlprüfung hohe Akzeptanz genieße, so Junk. Sie sichere damit eine effektive und zugleich auch zügige Überprüfung der Korrektheit der Wahl. Als Ausdruck der Parlamentsautonomie sei sie deswegen unverzichtbar, stellte Junk abschließend fest.