Titel Logo
Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 36/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

„Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)“

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 01.09.2025 den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugeleitet.

1. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 04.09.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-eisenberg.de zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 04.09.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Vorsitzenden Bürgermeister Bernd Frey, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an h.sattler@vg-eisenberg.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Eisenberg, 29.08.2025
gez. Frey
Bürgermeister