Hinweis: Bild ist KI-generiert
Als Halterin bzw. Halter eines Tieres tragen Sie die Verantwortung für das Wohl und die Gesundheit Ihres Vierbeiners. Insbesondere bei Katzen mit Freigang bestehen in der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) für die Katzenbesitzer Pflichten, die zum Schutz der Tiere und zur Vermeidung einer unkontrollierten Vermehrung einzuhalten sind.
Die Katzenschutzverordnung wurde zum Schutz von freilaufenden und freilebenden Katzen erlassen. Diese soll insbesondere dazu beitragen, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Eisenberg zu verhindern und dadurch Tierleid zu vermeiden. Die Verordnung schreibt für Freigängerkatzen daher eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vor.
Wir bitten Sie daher, bei Ihrer Freigängerkatze die geltenden Vorgaben der Katzenschutzverordnung zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Katze kastriert, eindeutig gekennzeichnet und in einem Haustierregister eingetragen ist.
Mit der Einhaltung dieser Vorgaben leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und tragen dazu bei, eine unkontrollierte Vermehrung der Katzen und Tierleid zu verhindern.
Im Voraus danken wir Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.