Circa 7.000 Anträge rund um Führerschein und Fahrerlaubnis bearbeitet die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Donnersbergkreis im Jahr. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung steht hier nun eine große Änderung bevor: Ab 01. Oktober 2026 können Führerscheinbewerber und -inhaber ihre Führerscheinanträge bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis online stellen. Durch den digitalen Führerscheinantrag ersparen sich Bürgerinnen und Bürger zukünftig einen Gang zur Behörde. Ebenfalls kann beispielsweise bei Verlust eines Führerscheindokumentes das neue Dokument per Direktversand über die Bundesdruckerei bestellt werden. Auch dadurch werden Wegzeiten gespart und die Servicequalität erhöht. Für die Antragstellung benötigen Bürgerinnen und Bürger ein kostenloses BundID-Konto, die AusweisApp sowie die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, Anträge auch bei den Bürgerbüros oder der Kreisverwaltung zu stellen. Dabei sind eventuelle Terminerfordernisse zu beachten.
Die digitalen Angebote (Anträge oder Terminreservierungen) sind auf der Webseite der Kreisverwaltung www.donnersberg.de direkt auf der Startseite über Schnelleinstiege möglich (siehe hier „Online-Services“ und „Online-Terminvergabe“). Alternativ gibt es den Zugang zu den Leistungen über „Bürgerservice und Verwaltung“ > „Leistungen“. Hier können per Suchfunktion alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung recherchiert werden.
Eva Hoffmann, die zuständige Abteilungsleiterin, blickt positiv auf die Einführung des digitalen Führerscheinantrags: „Wir sind stolz, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern eine weitere Funktion des Onlinezugangsgesetztes anbieten können und dass die Einrichtung des Online-Führerscheins im laufenden Betrieb gelungen ist.“ An die Bürgerinnen und Bürger appelliert Hoffmann: „Bitte nutzen Sie die Funktion und teilen Sie uns gerne mit, wenn es Schwierigkeiten oder Verbesserungsvorschläge gibt. Selbstverständlich sind wir weiterhin auch vor Ort für Sie da.“
| - | Ersterteilung einer Fahrerlaubnisklasse (außer begleitetes Fahren mit 17) |
| - | Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen |
| - | Umtausch eines Kartenführerscheines aufgrund von Befristung (Zwangsumtausch) |
| - | Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse |
| - | Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug |
| - | Ersatz bei Verlust oder Diebstahl oder Namensänderung |
| - | Internationaler Führerschein |
| - | Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) |
| - | Fahrerkarte |
| - | Unternehmenskarte |
| - | Werkstattkarte |
Ein Antrag zum begleiteten Fahren ab 17 ist aufgrund der Komplexität des Antrags und der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten online nicht im Angebot.
Was wird für den Antrag benötigt?
Die jeweils benötigten Daten und Unterlagen können direkt online eingetragen und hochgeladen werden, dazu zählen unter anderem ein biometrisches Foto (Passbild), ein Foto vom ggf. aktuellen Führerschein, Nachweise über Erste Hilfe, Sehtestbescheinigungen, Personalausweis oder die Unterschrift. Die Zahlung erfolgt direkt bei der digitalen Antragstellung und kann derzeit nur über den Zahlungsanbieter PayPal erfolgen.
BundID-Konto, AusweisApp und Online-Ausweisfunktion
Um das Onlineangebot der Führerscheinstelle nutzen zu können, ist wie oben angeführt ein BundID-Konto, die AusweisApp sowie die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises notwendig.
Ein BundID-Konto kann auf der Website id.bund.de in wenigen Minuten eingerichtet werden. Weitere Informationen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden sich auf der Webseite der Kreisverwaltung unter Bürgerservice & Verwaltung > Online-Services > Online-Ausweisfunktion (https://www.donnersberg.de/buergerservice/online-services/online-ausweisfunktion/). Die Einrichtung eines BundID-Kontos ist auch für Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels (EAT) möglich.
Weitere Informationen zur Ausweis-App erhalten Bürgerinnen und Bürger über die Webseite https://www.ausweisapp.bund.de/.
Zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist die zuständige Behörde, im Donnersbergkreis die jeweilige Verbandsgemeinde, zu kontaktieren.