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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 38/2022
Amtlicher Teil
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Terminbestimmung - Blatt 1744, 1968, 2927 vom 28.09.2022

AZ: 1 K 54/15 Terminbestimmung - Blätter 1744,1968 und 2927

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Eisenberg Blättern 1744, 1968 und 2927 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den 28.09.2022 um 09.00 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen Erdgeschoss, Sitzungssaal 1 versteigert werden:

Blatt 1744

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 3

Gemarkung Eisenberg

Flurstück 339/2

Hof- und

Gebäudefläche

Hauptstraße 46

Blatt 1968

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1

Gemarkung Eisenberg,

Flurstück 339/4

Hofraum (Einfahrt)

An der Hauptstraße

Blatt 2927

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1

Gemarkung Eisenberg,

Flurstück 339/1

Gebäude- und

Freifläche

Hauptstraße 46a

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2

Gemarkung Eisenberg

Flurstück 339/3

Gebäude- und

Freifläche

Hauptstraße

Tatsächliche Lage:

Hauptstraße 46a, 67304 Eisenberg

Verkehrswert gemäß §§ 74a Abs. 1 ZVG

Blatt 1744

Flurstück 339/2

Verkehrswert: 2.300,00 EUR - Hälfte Anteil 1.150,00 EUR

Blatt 1968

Flurstück 339/4

Verkehrswert: 3.000,00 EUR - Hälfte Anteil 1.500,00 EUR

Blatt 2927

Flurstück 339/1

Verkehrswert 160.000,00 EUR - Hälfte Anteil 80.000,00 EUR

Flurstück 339/3

Verkehrswert 2.000,00 EUR - Hälfte Anteil 1.000,00 EUR

Lt. Vorliegendem Verkehrsgutachten ist das Flurstück 339/1 (Hinterliegergrundstück) mit einem ca. 1927 errichteten und 1933 aufgestockten zweigeschossigen, voll unterkellerten Dreiparteienhaus (Dachgeschoss ausgebaut) mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 155m² bebaut.

Bei den Flurstücken 339/2, 229/3, 339/4 und 339/5 handelt es sich um unbebaute Grundstücke welche als Hoffläche bzw. Stellplätze genutzt werden. Flurstück 339/5 ist überdies mit einem in 2. Reihe stehenden ehemaligen Stallgebäude (Nutzung als Lager) bebaut.

Alle Flurstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit. Die Flurstücke 339/1 und 339/3 sind nur über die übrigen Flurstücke an die Hauptstraße erschlossen.

Beschlagnahme: 08.07.15

Nähere Informationen unter www.immobilienpool.de

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

gez.: Rauch, Rechtspfleger