Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Mittwoch, 09.10.2024 | 09:00 Uhr | 1, Sitzungssaal | Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen |
öffentlich versteigert werden:
Grudbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Kerzenheim
| Gemarkung | Flur, Flur- stück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
| BV 2, Kerzenheim | 321 | Gebäude- und Freifläche Alte Eisenberger Straße 29 | 440 | 1544 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Eingeschossiges, unterkellertes Wohnhaus mit Anbau und ausgebautem Dachgeschoss sowie
nicht ausgebauten Spitzboden;
Verkehrswert: | 292.800,00 € |
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Die Erste Beschlagnahme ist am 06.02.2024 erfolgt.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragssteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderung eingetreten sind.