Die Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) erinnert alle Grundstückseigentümer daran, dass sie gemäß der Straßenreinigungssatzung ihrer jeweiligen Ortsgemeinde verpflichtet sind, die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig zu reinigen.
Dies betrifft insbesondere:
Gehwege
Fahrbahnen bis zur Straßenmitte
Rinnen
Geh- und Radwege
Diese Pflicht gilt innerhalb der geschlossenen Ortslage.
Was ist zu reinigen und wann?
Die regelmäßige Säuberung, einschließlich der Unkrautentfernung, ist
mindestens einmal wöchentlich durchzuführen – bei Bedarf auch häufiger.
Die Reinigung soll grundsätzlich vor Wochenenden und Feiertagen erfolgen.
Außergewöhnliche Verschmutzungen (z. B. durch Feuerwerkskörper, Unwetter oder ähnliche Ereignisse) sind umgehend zu beseitigen.
Wichtige Hinweise:
Bei unterlassener Reinigung haften Grundstückseigentümer für etwaige Schäden zivilrechtlich. Ein Verstoß gegen die Reinigungspflicht stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten alle Reinigungspflichtigen um Beachtung dieser Vorschriften im Sinne eines gepflegten Ortsbildes und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.