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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 39/2025
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Reinigungspflicht öffentlicher Verkehrsflächen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) erinnert alle Grundstückseigentümer daran, dass sie gemäß der Straßenreinigungssatzung ihrer jeweiligen Ortsgemeinde verpflichtet sind, die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig zu reinigen.

Dies betrifft insbesondere:

Gehwege

Fahrbahnen bis zur Straßenmitte

Rinnen

Geh- und Radwege

Diese Pflicht gilt innerhalb der geschlossenen Ortslage.

Was ist zu reinigen und wann?

Die regelmäßige Säuberung, einschließlich der Unkrautentfernung, ist

mindestens einmal wöchentlich durchzuführen – bei Bedarf auch häufiger.

Die Reinigung soll grundsätzlich vor Wochenenden und Feiertagen erfolgen.

Außergewöhnliche Verschmutzungen (z. B. durch Feuerwerkskörper, Unwetter oder ähnliche Ereignisse) sind umgehend zu beseitigen.

Wichtige Hinweise:

Bei unterlassener Reinigung haften Grundstückseigentümer für etwaige Schäden zivilrechtlich. Ein Verstoß gegen die Reinigungspflicht stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir bitten alle Reinigungspflichtigen um Beachtung dieser Vorschriften im Sinne eines gepflegten Ortsbildes und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz)
Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen und
Wirtschaftsförderung