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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 39/2025
Amtlicher Teil
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Allgemeine Informationen zum Thema Einbruchschutz

Oft entscheidet der Täter in wenigen Sekunden, ob und welches Anwesen als günstige Gelegenheit erscheint. Sie können diese Entscheidung erheblich beeinflussen durch folgende Maßnahmen:

  • Einfriedung des Grundstückes, z.B. mittels Zaun, Hecke und Tor (verschlossen).
    Dies erschwert das Betreten nicht berechtigter Personen und könnte für den Täter strafrechtlich relevant sein, was wiederum Einfluss auf den Umfang unserer Eingriffsmaßnahmen bei einer polizeilichen Kontrolle hat.
  • Achten Sie auch auf die Anwesen Ihrer Nachbarn. Sollten Sie dort z.B. Handwerker / unbekannte Personen sehen, so rufen Sie gerne Ihre Nachbarn an, um nachzufragen, ob alles seine Richtigkeit hat. Falls dem nicht so ist, wählen sie den Polizeinotruf 110!
  • Hecken und Bäume nicht zu hochwachsen lassen, bzw. die hohe Baumkrone nach unten ausdünnen, so dass der Täter immer damit rechnen muss, gesehen zu werden.
  • Keine Steighilfen oder Leitern offen und frei verfügbar stehen lassen. Das gilt auch für Werkzeuge/ Gartenwerkzeuge. Diese Gegenstände sollten im verschlossenen Keller/ Gartenhaus (nicht einsehbar) untergebracht sein.
  • Installieren Sie eine Außenbeleuchtung am besten mit Bewegungsmeldern. Falls diese bereits existiert, überprüfen Sie die Funktionalität.
  • Schließen Sie beim Verlassen die Außentüren des Einfamilienhauses ab. Bei Mehrfamilienhäusern nur Ihre Wohnungsabschlusstür, nicht aber die Haustür.
  • Schließen Sie beim Verlassen die Fenster – denn ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster
  • Simulieren Sie bei einer Abwesenheit, dass Sie im Haus sind - z.B. indem Sie Lampen mit Zeitschaltuhren koppeln.
  • Machen Sie vorhandene Rollos nach unten aber lassen Sie einen kleinen Spalt im Rollo offen, wenn sie eine Lichtquelle im Haus installiert haben. Nur so viel, dass man von außen das Licht wahrnehmen kann.
  • Notieren / Speichern Sie sich die Telefonnummer der für Sie zuständigen Polizeiinspektion

Falls Sie nicht wissen, welche Polizeiinspektion für Sie zuständig ist, dann können Sie hier danach suchen: Link

Wie verhalte ich mich richtig bei einer verdächtigen Wahrnehmung oder dem Verdacht, dass in mein Haus eingebrochen wurde:

Verdächtige Wahrnehmung:

  • Scheuen Sie sich nicht bei Ihrer zuständigen Polizei anzurufen, im Zweifel auch über den Notruf der Polizei.
  • Hören Sie auf Ihre innere Stimme und auf Ihr Bauchgefühl.
  • Melden Sie sich wenn Ihnen etwas „seltsam“ erscheint, z.B. Personen, die sich für die Häuser interessieren oder „Falsche Handwerker“.
  • Diese Meldungen sind sehr wichtig! Hierdurch können Einbrüche verhindert werden oder die Polizei erhält dadurch den entscheidenden Hinweis einen Einbruch aufzuklären.

Verdacht eines Einbruchs im Eigenheim:

  • Sehen Sie nicht nach, entfernen Sie sich vom Haus und verständigen Sie den Notruf der Polizei – bleiben Sie unbedingt am Telefon bis die Polizei das Gespräch beendet.
  • Sollten Sie bei einem Einbruch zu Hause sein, vermeiden Sie eine Kontaktaufnahme zum Täter
  • Einbrecher wollen kein Risiko und auch keinen Kontakt. Ihr Ziel ist es schnell ins Haus zu kommen und dieses auch so schnell wie möglich mit der Beute zu verlassen.

Werden Umbauten zum Einbruchschutz staatlich gefördert?

  • Ja – Informieren Sie sich zum Beispiel auf der Homepage der KFW (Link)

Einbruchschutz versus Brandschutz

Die polizeilichen Einbruchschutzberater sind keine Brandschutzexperten. Bei dem Einbau der durch die Polizei empfohlenen Sicherungstechnik ist zu beachten, dass immer der Brandschutz und das Rettungswegesystem Vorrang haben.

Das ist durch Sie als Eigentümer, Verwalter oder speziell beauftragte Person zu berücksichtigen und einzuhalten. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob die Empfehlungen der Polizei überhaupt umsetzbar sind. Dafür ist die Polizei nicht verantwortlich.

Eine Beschäftigung mit der Thematik Brandschutz ist in jedem Fall geboten und sinnvoll. Für Sie wichtige Informationen können Sie möglicherweise in Ihren Bauunterlagen, bei dem zuständigen Bauamt, verantwortlichen Architekt/Bauingenieur, der Hausverwaltung (bei Mehrfamilienhäusern) oder der Feuerwehr erhalten.

Weitere Informationen zum Thema

Auf folgender Webseite finden Sie weiterführende Informationen zur Thematik:

https://s.rlp.de/ppmainz-einbruchschutz