Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
zum 01.10.2026 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der KEEP GmbH angeschlossen werden.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Zu den weiteren wichtigsten Änderungen gehören:
Umfassende Überarbeitung der Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, einschließlich neuer Vorgaben für Bestandsanlagen.
| • | Aufnahme der neuen Regelungen zum vereinfachten Anschlussprozess für kleine Erzeugungsanlagen entsprechend der VDE-AR-N 4105, |
| • | Ergänzung von Anforderungen zur Steuerung von Erzeugungsanlagen über intelligente Messsysteme und Steuereinrichtungen, |
| • | ausführlichere Regelungen zur Stilllegung und Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen, |
| • | Berücksichtigung neuer Vorgaben zu Wandlermessungen, |
| • | Aufnahme der Anforderungen aus den VDE-Anwendungsregeln zum bidirektionalen Laden. |
Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.keep-gmbh.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen