In den Medien wird heute, Freitag, 11. September 2026, über die Möglichkeit berichtet, Anträge rund um den Führerschein im Donnersbergkreis ab 01. Oktober online stellen zu können. Die Berichterstattung ist in Teilen unvollständig bzw. irreführend.
Um Missverständnissen entgegenzuwirken, weist die Kreisverwaltung auf drei wichtige Punkte hin:
| - | Die Online-Anträge sind ein zusätzliches Angebot, aber kein Muss. Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, Anträge auch bei den Bürgerbüros oder der Kreisverwaltung zu stellen. Dabei sind eventuelle Terminerfordernisse zu beachten. |
| - | Die Kreisverwaltung verbindet mit der Einführung der digitalen Führerscheinanträge keine Zielvorgabe bzgl. der Nutzungszahlen. Bürgerinnen und Bürger können selbst entscheiden, ob sie das Angebot der Kreisverwaltung wahrnehmen. |
| - | Die Möglichkeit des Direktversands von Führerscheinen kann online nur in Verbindung mit Ersatzanträgen bei Diebstahl oder Verlust beantragt werden, da bei sonstigen Führerscheinanträgen der vorherige Führerschein eingezogen wird oder auf Wunsch entwertet wieder ausgehändigt werden kann. |
Für weitere Informationen zur Einführung des digitalen Führerscheins im Donnersbergkreis siehe auch die Pressemitteilung „Online zum Führerschein: Kreisverwaltung Donnersbergkreis führt digitalen Führerscheinantrag ein“ vom 03.09.2026.
Bei Fragen rund um die Beantragung von Führerscheinen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne auch an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung wenden.