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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Grundschule Kerzenheim

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Grundschule Kerzenheim

Anmeldung der Schulneulinge im Schuljahr 2027 I 2028

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2027 / 2028 findet in der Grundschule Kerzenheim am:

Montag, 09.02.2026 von 13:30 Uhr bis 17:20 Uhr statt.

Es müssen angemeldet werden:

1. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2026 bis 31. August 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden.

2. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Falls Sie noch keine persönliche Einladung erhalten haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin, Telefon-Nr.06351-7252.

Bei der Anmeldung - in Begleitung Ihres Kindes - legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid / Registrierschein und das Impfbuch vor. Wenn Ihr Kind eine Kindertagesstätte besucht, erhalten Sie dort eine Bestätigung des Besuchs. Bitte legen Sie diese bei der Anmeldung vor. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen

werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Für diese so genannten "Kann-Kinder" findet ein gesonderter Einschreibungstermin im Februar 2027 statt. Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Gesundheitsamt und nach Beratung mit den Erzieherinnen der Kindertagesstätte (falls die Zustimmung der Erziehungsberechtigten dazu vorliegt).

gez. Katja Müller, Schulleitung

Grundschule Kerzenheim

Anmeldung nicht schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2026/2027

Auf Grund der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen besteht die Möglichkeit, noch nicht schulpflichtige Kinder (6. Geburtstag ab Anfang September 2026) am Montag, 23.02.2026 in der Zeit von 11.00 – 12.00 Uhr in der Grundschule Kerzenheim, Schulstraße 5, anzumelden.

Wir bitten um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06351-7252. Es können angemeldet werden: Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, wenn es zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Über die Aufnahme von vorzeitig angemeldeten Kindern entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.

Bei der Anmeldung- bitte in Begleitung Ihres Kindes- ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und das Impfbuch vorzulegen. Wenn Ihr Kind eine Kindertagesstätte besucht, erhalten Sie dort eine Bestätigung des Besuches. Diese bitte der Anmeldung vorlegen.

gez. Katja Müller, Schulleitung