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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 19.01.2026 den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 22.01.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands­gemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Nachtragshaushalts­satzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-eisenberg.de zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 22.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Vorsitzenden Bürgermeister Bernd Frey, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an

h.sattler@vg-eisenberg.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Eisenberg, 16.01.2026
gez. Frey
Bürgermeister