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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Amtsgericht Rockenhausen

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 24/25

Terminbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch, 15.04.2026

10:15 Uhr

1, Sitzungssaal

Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Eisenberg

1767

Gebäude- und Freifläche Ebertsheimer Straße 22 a

950

1869 BV 2

Objektbeschreibung:

Einfamilienhaus mit Garagenanbau

Keine Innenbesichtigung

Verkehrswert:

330.000 €

Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 03.05.2025.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Anspräche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

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