Verfahren zur Erteilung der Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Herstellung eines Rückhaltebeckens für Außengebietswasser nördlich der Bergstraße in der Ortsgemeinde Ramsen, Verbandsgemeinde Eisenberg
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 2 WHG für die Herstellung eines Rückhaltebeckens für Außengebietswasser nördlich der Bergstraße in der Ortsgemeinde Ramsen, Verbandsgemeinde Eisenberg, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Az.: 6422-0001#2022/0028-0111 32 AB2).
Antragsteller für das Vorhaben sind die Verbandsgemeindewerke Eisenberg, Schulstr. 18, 67304 Eisenberg.
Die standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in 67655 Kaiserslautern aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele der hier vorliegenden örtlichen Gegebenheit - in Form der Entwicklungszone des Biosphärenreservates (Naturparks) Pfälzerwald - betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es besteht somit keine UVP-Pflicht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:
Das Rückhaltbecken ist als Kleinststauanlage zu werten. Das Außengebietswasser wird durch die Anlage zum Schutz der Ortslage Ramsen vor einem 100-jährlichen Regenereignis zurückgehalten und zeitversetzt abgeleitet.
Es finden nur zeitlich und räumlich begrenzte Beeinträchtigungen von Pflanzen, Tieren und Menschen statt.
Dem Verlust von Lebensraum für Pflanzen sowie Kleinsäuger und Insekten steht ein neu gestalteter Lebensraum gegenüber, der durch seine Standortverhältnisse (südexponierte Böschung, teils nasse oder feuchte Beckensohle) für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten neuen Lebensraum bietet.
Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern zugänglich.
Diese Bekanntgabe ist auch über das zentrale UVP-Portal Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de abrufbar.