1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Eisenberg vom 11.09.2019 für den Bereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Wingertsberg Teil E" in der Stadt Eisenberg/Pfalz.
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses sowie der Durchführung des Offenlegungsverfahrens unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in der Ratssitzung am 03.03.2022 die 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Eisenberg vom 11.09.2019 für den Bereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Wingertsberg Teil E“ in der Stadt Eisenberg/Pfalz beschlossen. Der Entwurf zum Bebauungsplan wurde vom Stadtrat Eisenberg am 26.04.2022 beschlossen.
Die Stadt Eisenberg (Pfalz), die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz), die KEEP GmbH sowie der Eigentümer der Flächen, Herr Grathwohl (Grathwohl Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH, Cal-Zeiss-Straße 6a, 67269 Grünstadt) wollen nördlich des Bebauungsplanes „Wingertsberg Teil D, 2. Änderung“ auf ca. 1,6 ha Wohnbauflächen entwickeln.
Der Grundstückseigentümer hat daher bei der Stadt Eisenberg die Aufstellung des Bebauungsplanes und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde beantragt mit dem Ziel, dass der in Rede stehende Grundstücksteil dem Allgemeinen Wohngebiet zugeschlagen wird und somit eine Bebauung ermöglicht wird.
Im Interesse des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden im Sinne einer Nachverdichtung, an den direkt anschließenden Bebauungsplan „Wingertsberg Teil D, 2. Änderung“ unterstützt die Stadt und die Verbandsgemeinde das beantragte Vorhaben. Der Stadtrat hat am 24.11.2020 den Grundsatzbeschluss getroffen, dass die Stadt bereit ist einen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer zur Ausweisung von Wohnbauflächen abzuschließen.
Im aktuellen FNP der Verbandsgemeinde Eisenberg ist die Fläche aufgrund der Überschneidungen des Plangebietes mit einem Vorranggebiet für den Rohstoffabbau gemäß den Planaussagen des Regionalen Raumordnungsplanes übernommen worden. In der Stellung-nahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) Rheinland-Pfalz vom 18.06.2021 wird klargestellt, dass der südlich der Umgehungsstraße befindliche Teil dieser Vorrangfläche bereits aus der rohstoffgeologischen Fachplanung des LGB herausgenommen wurde. Aus rohstoffgeologischer Sicht bestehen deshalb keine Einwände gegen das Planvorhaben.
Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ist aus dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.
Die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs.1 und § 2 Abs.2 BauGB wurde durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat hat am 11.09.2022 die eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen.
19 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange oder Umweltvereine haben Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen der 2 folgenden Behörden enthalten abwägungsrelevante Inhalte oder Anregungen, die berücksichtigt wurden:
1. Kreisverwaltung - Untere Landesplanungsbehörde (03.06.2022)
2. Kreisverwaltung - Untere Naturschutzbehörde (31.05.2022)
Der Planentwurf des zu ändernden FNP mit den zeichnerischen Darstellungen und Begründung sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) unter https://www.vg-eisenberg.de/wohnen-wirtschaft/bauen-und-wohnen veröffentlicht.
Gleichzeitig ist der FNP auch auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz verfügbar (http://www.geoportal.rlp.de)
Das Offenlegungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Änderung und Fortschreibung des FNP der Verbandsgemeinde Eisenberg für den Bereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Wingertsberg Teil E" in der Stadt Eisenberg findet in der Zeit vom 02. November bis 02. Dezember 2022 (einschließlich) statt.
Das Abrufen der Unterlagen ist vom 02.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 möglich.
Sollten Sie die Unterlagen in Papierform oder als CD benötigen, bitten wir um Rückmeldung.
Wir bitten Sie um Stellungnahme zu dem planerischen Vorhaben der Verbandsgemeinde Eisenberg, soweit Ihre Belange betroffen sind. Auf § 4 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Anregungen senden Sie bitte schriftlich bis zum 02.12.2022 an die
SEILER – Ingenieure & Architekten GmbH
Gartenstraße 8
55232 Alzey
oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg (Pfalz), während den Dienstzeiten.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 02.11.2022 bis 02.12.2022 während der allgemeinen Bürostunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr) in den Räumen der SIA GmbH, Gartenstraße 8, 55232 Alzey, Tel.: 06731-9979 802 eingesehen werden. Hierbei besteht gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Bei Fragen steht Ihnen Herr Franzreb zur Verfügung.
Zudem ist in der o.g. Zeit auch die Einsichtnahme bei der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) möglich, im Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg (Pfalz), während der allgemeinen Dienststunden und nach vorheriger tele-fonischer Terminvereinbarung (06351/407-504) (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Zimmer 227). Auch hierbei besteht gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können hier schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 02.12.2022 geltend gemacht werden.
Auf die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Danach können nicht frist-gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sofern von Ihnen keine Anregungen bis zum 02.12.2022 geltend gemacht werden, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Planung einverstanden sind.
Anmerkungen für die anerkannten Naturschutzverbände:
Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme nicht unmittelbar an die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden abzugeben soll, sondern dieser lediglich eine Kopie zuzusenden.