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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 42/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für die Haushaltssatzung 2024/2025 des Forstzweckverbandes Göllheim-Kerzenheim

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre

2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem

Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt mit dem

Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.1, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kerzenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Göllheim, den 18.10.2023
Andrea Schmitt
Verbandsvorsteherin