| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 13.10.2025 den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet.
1. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 16.10.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-eisenberg.de zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Eisenberg (Pfalz) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 16.10.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Vorsitzenden Stadtbürgermeister Peter Funck, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an h.sattler@vg-eisenberg.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.