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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 44/2023
Amtlicher Teil
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Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Ebersteinstraße“ der Stadt Eisenberg (Pfalz)

Auf der Grundlage des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den §§ 14, 16, 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches, zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 23.08.2023 (BGBl. I S. 221), hat der Stadtrat Eisenberg (Pfalz) in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2023 die folgende Aufhebung einer Veränderungssperre als Satzung beschlossen.

§ 1

Für das in § 2 bezeichnete Gebiet wird die Satzung vom 23.03.2022, bekannt gemacht am 30.03.2022, über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ebersteinstraße“ aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt.

§ 2

Die Aufhebung umfasst die im Geltungsbereich der Veränderungssperre gelegenen Flurstücke 24/1, 24/2 und 366/15 in der Gemarkung Stauf. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem beiliegenden Auszug aus der Planurkunde dargestellt.

§ 3

Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt am 24.10.2023
Gez.
(Funck)
Stadtbürgermeister