Die Anlegung eines Grundbuchblattes für die Grundstücke der Gemarkung Kerzenheim
• Flurstück-Nr. 3371/3 und 3371/4
steht bevor.
Die Gemeinde Kerzenheim als Eigenbesitzerin hat beantragt, sich als Eigentümerin im Grundbuch eintragen zu lassen und sich zur Glaubhaftmachung ihres Antrags auf das Kataster und seine Fortführung berufen; sie hat daraufhin gewiesen, dass sie als Eigentümerin vermerkt sei.
Aufgrund der §§ 116 und 125 der Grundbuchordnung wird hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblattes hingewiesen.
Alle Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlegung geltend machen können oder die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb eines Monats seit Aushang dieser Bekanntmachung bei dem Amtsgericht Rockenhausen – Grundbuchamt – Zimmer 02 anzumelden. Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblattes zur Eintragung gelangen sollen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt ohne Berücksichtigung etwa bestehender Rechte angelegt werden.