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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 45/2025
Amtlicher Teil
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Stellenausschreibung

Die Stadt Eisenberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)

Gärtner –Garten-u. Landschaftsbau- (m/w/d)

und einen

Mitarbeiter in der Grünpflege (m/w/d)

Es handelt sich um Vollzeitstellen

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen, Wege und Plätze der Stadt Eisenberg

Landschaftsgärtnerische Tätigkeiten wie Vegetationsarbeiten, Durchführung von Freischneidearbeiten, Rasenpflege, Schnittarbeiten zur Pflege von Sträuchern und Gehölzen

Sauberhalten aller Außenanlagen; Winterdienst

Wir erwarten:

abgeschlossene Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau, oder eine vergleichbare Qualifikation für die Stelle des Gärtners;

Freude am Pflegen von Grünanlagen für die Stelle des Mitarbeiters in der Grünpflege

Führerschein Klasse B

Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Pflege von Grünanlagen

Erfahrungen in der fachgerechten Bedienung von landschaftsgärtnerischen Maschinen und Arbeitsgeräten

Verantwortungsbewusstsein, Einsatzfreude und körperliche Belastbarkeit

handwerkliches Geschick und Freude an der Arbeit im Team

Bereitschaft zur Unterstützung von städtischen Veranstaltungen, ggf. auch an Wochenenden

Wir bieten Ihnen alle Vorzuge eines öffentlichen Arbeitgebers:

Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

30 Tage Urlaub

Betriebliche Altersversorgung

Jahressonderzahlung und leistungsorientierte Bezahlung

Fahrradleasing und Betriebliches Gesundheitsmanagement

Bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf, Ihren Zeugnissen und einem Lichtbild, gerne auch per Mail, bis zum 07.11.2025 bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz)

- Personalabteilung -

67299 Eisenberg (Pfalz)

mail: personalamt@vg-eisenberg.de

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Frey (Tel.: 06351/407-310) gerne zur Verfügung.

Schwerbehinderte Personen werden bei entsprechender Eignung vorrangig eingestellt.

Ihre Bewerbung wird nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt und nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.