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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
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Satzung

der Gemeinde Ramsen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025

(Hebesatzsatzung) vom 04.11.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Ramsen in seiner Sitzung am 04.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Ramsen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Gemeinde Ramsen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1.

für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf  — 500 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 500 v. H.

2.

für die Gewerbesteuer auf  — 400 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

Ramsen, den 04.11.2024
(Ruster)
Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Ramsen