Der Stadtrat der Stadt Eisenberg (Pfalz) hat in seiner Sitzung vom 04.11.2025 folgende Nutzungsrichtlinie für muslimische Bestattungen als Ergänzung zur geltenden Friedhofssatzung beschlossen. Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Nutzungsrichtlinien für muslimische Bestattungen
Die Stadt Eisenberg (Pfalz) bietet Angehörigen muslimischen Glaubens die Möglichkeit, Verstorbene auf einem eigens ausgewiesenen Gräberfeld beizusetzen. Dieses Gräberfeld steht allen Personen islamischen Glaubens offen - unabhängig von Nationalität oder Glaubensrichtung.
Es handelt sich um Grabstätten die der Reihe nach vergeben werden, mit einer Ruhe- und Nutzungsdauer von 20 Jahren. Die Nutzungsdauer kann auf Wunsch um 5 Jahre verlängert werden. Die Vergabe der Grabstätten erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung auf Antrag der Angehörigen. Alle Gräber sind so ausgerichtet, dass die Verstorbenen auf der rechten Seite liegend in Richtung Mekka blicken.
Auch im muslimischen Bereich des Friedhofs gelten die allgemeinen Bestimmungen der aktuell gültigen Friedhofssatzung. Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend zur Friedhofssatzung und sind Voraussetzung für eine Beisetzung auf dem muslimischen Gräberfeld.
Die Bestattungsgenehmigung erfolgt nach Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung.
Die vorbereitenden Maßnahmen müssen durch ein Bestattungsinstitut durchgeführt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist zwischen dem Feststellen des Todes und der Beisetzung ist einzuhalten. Die Terminvergabe für muslimische Beisetzungen erfolgt analog zu anderen Beisetzungen.
Die Anlieferung des Leichnams an der Trauerhalle erfolgt durch das Bestattungsinstitut in einem verschlossenen Sarg während der Öffnungszeiten. Räumlichkeiten für rituelle Waschungen stehen auf dem Friedhof nicht zur Verfügung.
Für die Aufbahrung des Sarges sowie für Trauerfeierlichkeiten kann die Trauerhalle und die Kühlzelle gemäß Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung genutzt werden. Eine vorherige Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung ist erforderlich.
Grabvorbereitung für muslimische Bestattungen
Die Arbeiten zur Vorbereitung der Grabstätte - einschließlich des Grabaushubs und des anschließenden Verfüllens - werden durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Nach vorheriger Abstimmung besteht die Möglichkeit, dass auch Angehörige den Verstorbenen mit unbehandelten Holzbrettern abdecken und den unteren Teil des Grabes (bis Kniehöhe) eigenständig verfüllen. Andernfalls übernimmt diese Aufgaben das beauftragte Bestattungsinstitut. Die benötigten Bretter sind von den Angehörigen/Bestatter mitzubringen.
Der Leichnam ist in einem verschlossenen Sarg zur Grabstätte zu transportieren. Die Friedhofsverwaltung stellt hierfür einen Sargwagen ohne christliche Symbole bereit. Angehörige können ein Tuch mit muslimischen Symbolen am Sargwagen befestigen.
Die Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung auf eine Tiefe von ca. 180 cm vorbereitet. Eine Holzplanke liegt über dem Grab, auf der sich drei Sargablassseile befinden. Die erforderlichen Leitern sind vom Bestatter beizustellen.
Der Ablauf der muslimischen Beisetzung obliegt dem beauftragten Bestattungsinstitut.
Mit Antragstellung durch das Bestattungsinstitut erfolgt zugleich die Antragstellung auf eine Sarglose Beisetzung (Tuchbestattung). Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Auch im muslimischen Gräberfeld gelten die Regelungen der Friedhofssatzung zur Gestaltung und Pflege von Grabstätten sowie zur Errichtung von Grabmalen. Aufgrund der Bodeneigenschaften ist eine komplette Flächenabdeckung mit Grabplatten nicht möglich. Stattdessen ist eine gärtnerische Gestaltung vorzunehmen. Die Angehörigen sind verpflichtet, die Grabstätte instand zu halten und zu pflegen, um das Erscheinungsbild des Friedhofs zu wahren.