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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 48/2025
Amtlicher Teil
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Bei Überweisungen an die Kreisverwaltung Kontoinhabername beachten

Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis bittet darum, bei Überweisungen den Kontoinhabernamen zu beachten. Bei den Kreisverwaltungskonten bei der Sparkasse ist der zu nutzende Kontoinhabername: Landkreis Donnersbergkreis. Bei Kreisverwaltungskonten bei der Volksbank ist der zu nutzende Kontoinhabername: Kreisverwaltung Donnersbergkreis. Dies gilt auch bei den Konten der Abfallwirtschaft.

Detaillierte Informationen zu den Bankverbindungen der Kreisverwaltung und der Abfallwirtschaft finden Bürgerinnen und Bürger auch auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.donnersberg.de {{gt}}Bürgerservice & Verwaltung {{gt}}Bankverbindungen oder direkt unter:

www.donnersberg.de/buergerservice/bankverbindungen/

Hintergrund: Aufgrund einer neuen EU-Verordnung erfolgt seit Oktober 2025 bei jeder Überweisung eine Empfängerüberprüfung. Der Name des Kontoinhabers wird hierbei immer mit dem von Bürgerinnen und Bürgern eingetragenen Kontoinhabernamen abgeglichen. Um Probleme zu vermeiden müssen hier die oben genannten Kontoinhabernamen angegeben werden.