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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kerzenheim

für das Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

4.246.339,00 €

0,00 €

149.600,00 €

4.096.739,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

4.422.655,00 €

0,00 €

0,00 €

4.422.655,00 €

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

- 176.316,00 €

- 325.916,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

- 12.849,00 €

- 162.449,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

138.000,00 €

0,00 €

0,00 €

138.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

415.500,00 €

41.000,00 €

0,00 €

456.500,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 277.500,00 €

- 318.500,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

290.349,00 €

480.949,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher 277.500,00 € auf 318.500,00 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Unverändert.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Unverändert.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

bisher

nunmehr

Grundsteuer A

1000 v. H.

750 v. H.

Grundsteuer B

1000 v. H.

750 v. H.

b)

Gewerbesteuer

400 v. H.

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  80,00 €

für den zweiten Hund  —  140,00 €

für jeden weiteren Hund  —  200,00 €.

Die Hundsteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  240,00 €

für den zweiten Hund  —  300,00 €

für jeden weiteren Hund  —  300,00 €.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Unverändert.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 2.480.284,64 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 2.487.292,64 € und zum 31.12.2024 2.161.376,64 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unverändert.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Unverändert.

Kerzenheim, den 06.11.2024
gez.
(Schmitt)
Ortsbürgermeisterin der
Gemeinde Kerzenheim

Hinweise:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 05.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 13.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).