Kreistag am 19. November
Am 19. November tagte Kreistag des Donnersbergkreises mit einer Vielzahl an Beschlussvorlagen zu Vorhaben, Projekten und Entwicklungen im Donnersbergkreis. Der Kreistag des Donnersbergkreises hat den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt 11.860.950,42 Euro. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung liegt bei -12.850.497,04 Euro. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 236.520.164,73 Euro. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Bilanz beträgt 25.786.397,85 Euro. Der Kreistag erteilte dem Landrat als Leiter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, vertretungsweise auch den Kreisbeigeordneten, für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung und genehmigte die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen.
Zudem beschloss der Kreistag das vorliegende, von der Haushaltskonsolidierungskommission des Donnersbergkreises in ihrer Sitzung v. 15.10.2025 zur Beschlussfassung empfohlene Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2026 ff.
Ergänzt wurde der Beschluss mit der Einführung der progressiven Kreisumlage 2026.
Seit der Konstituierung tagte die Kommission, die aus Mitgliedern aller im Kreisausschuss vertretenen Fraktionen besteht, in sieben weiteren Sitzungen. Themenschwerpunkte waren Kindertagesstätten, Sozialhilfe nach dem SGB XII und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, einen strukturierten, vollumfänglichen Verwaltungsvorschlag zu erstellen. In ihrer Sitzung vom 15.10.2025 beschloss die Kommission ein Haushaltskonsolidierungskonzept, das dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Das Konzept umfasst 17 Einzelmaßnahmen mit mehr oder weniger genau bezifferten finanziellen Auswirkungen. Diese finden bereits, soweit möglich und bezifferbar, in der Haushaltsplanung 2026 Berücksichtigung. Trotz des Haushaltskonsolidierungskonzepts wird ein ausgeglichener Haushalt für den Donnersbergkreis auch 2026 nicht erreicht werden können. Selbst bei Einstellung aller freiwilligen Leistungen bleibt der Haushalt unausgeglichen. Das Konzept soll jedoch nachweisen, dass der Donnersbergkreis mit den dargestellten Konsolidierungsbemühungen die von der ADD geforderte „größtmögliche Kraftanstrengung, das Haushaltsdefizit so gering wie möglich zu halten“, erbracht hat. Die Haushaltskonsolidierungskommission wird ihre Arbeit fortsetzen und an der Evaluation und Fortschreibung des Konzepts arbeiten. Insbesondere werden die mit diesem Konzept der Verwaltung erteilten Prüfaufträge überwacht, die Ergebnisse beraten und zu gegebener Zeit den Kreisgremien entsprechende Beschlussempfehlungen vorgelegt.