Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 01.12.2022 die Gebührensätze für die laufenden Entgelte, die einmaligen Beitragssätze bzw. sonstige Investitionskostenanteile und Kostenerstattungen für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen, welche gem. § 1 Abs. 4 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 16.09.2008 hiermit bekannt gegeben werden:
A.) Gebührensätze 2023 - Abwasserbeseitigung -
Schmutzwassergebühr gem. § 15 Entgeltsatzung
Abwasserbeseitigung : — 3,13 € je cbm
Grundgebühr für die Vorhaltung eines Schmutz-
wasseranschlusses gem. § 13 a 1. Änderungssatzung
Abwasserbeseitigung : — 36,00 € je Anschl.
Schmutzwassergebühr gem. § 18 Abs. 2 Entgelt-
Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und
Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen
Gruben je cbm abgefahrener und beseitigter Menge : — 13,15 € je cbm
Fäkalschlammgebühr gem. § 18 Abs. 1 Entgelt-
Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und
Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläran-
Lagen je cbm abgefahrener und beseitigter Menge : — 14,45 € je cbm
Gebühr für Niederschlagswasserbeseitigung
gem. § 17 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung : — 1,04 €/qm/JAHR
Kleineinleitergebühr pro Person : — 17,90 €/Jahr
Von den entgeltsfähigen Kosten, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden 8 v. H.
als Grundgebühr und 92 v. H. aus Benutzungsgebühr erhoben.
B.) Beitragssätze 2023 - Abwasserbeseitigung -
a) für die räumliche Erweiterung
Schmutzwasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 5
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung :
— 10,63 € je qm gewichtete Geschossfläche
Niederschlagswasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 6
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung :
— 22,80 € je qm gewichtete Abflussfläche
b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)
Schmutzwasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 1 und 5
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung :
— 7,55 € je qm gewichtete Geschossfläche
Niederschlagswasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m §§ 4 Nr. 1 und 6
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung :
— 16,60 € je qm gewichtete Abflussfläche
C.) sonstige Kostenersätze 2023 - Abwasserbeseitigung -
a) für die räumliche Erweiterung
Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von
Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen :
— 24,45 € je qm
b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)
Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von
Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen :
— 22,75 € je qm
Kostenerstattung (VZ) für die Entwässerung von öffentlichen
Verkehrsanlagen bei der Niederschlagswasserbeseitigung
— 0,51 € je qm
Kostenerstattung für die Bearbeitung eines Antrages als auch der Abnahme
der Grundstücksentwässerungsanlage gem. § 24 a Entgeltsatzung
— 25,00 € pro Antrag als auch 25,00 € pro Abnahme