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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Bek 2023_Wasserpreise

Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 01.12.2022 die Gebührensätze für die laufenden Entgelte, den einmaligen Beitragssatz bzw. Aufwendungsersatz für die Herstellung von Grundstückshausanschlüssen für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen, welche gem. § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung vom 16.09.2008 hiermit bekannt gegeben werden:

A.) Gebührensätze 2023 - Wasserversorgung -

a.)

Benutzungsgebühr für Trink-, Brauch- und Betriebswasser gem. § 12 Abs. 1 Entgeltsatzung Wasserversorgung:

2,30 Euro netto je cbm Wasser

2,46 Euro brutto

b.)

Grundgebühr für die Größe des eingebauten Wasserzählers gem. § 15 Abs. 2 Entgeltsatzung Wasserversorgung:

Wasserzähler Q3 - 4

Wasserzähler Q3 - 10

Wasserzähler Q3 - 16

Wasserzähler Q3 - 25

Wasserzähler Q3 - 40/63

Wasserzähler Q3 - 63/100

Wasserzähler Q3 - 160/250

Von den entgeltsfähigen Kosten werden 20 v. H. als Grundgebühr und 80 v. H. als Benutzungsgebühr erhoben.

B.) Beitrags- bzw. Aufwendungsersatz 2023 - Wasserversorgung -

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2 i. V. mit §§ 4 und 5 EntgeltsatzungWasserversorgung:

a)

für die räumliche Erweiterung gem. Entgeltsatzung

10,02 Euro netto je qm gewichtete Geschossfläche

10,72 Euro brutto je qm gewichtete Geschossfläche

b)

für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung) gem. Entgeltsatzung

5,37 Euro netto je qm gewichtete Geschossfläche

5,75 Euro brutto je qm gewichtete Geschossfläche

Aufwendungsersatz für die erstmalige Herstellung eines Grundstückshausanschlusses gem. § 22 Entgeltsatzung Wasserversorgung

im öffentlichen Verkehrsraum:

1.800,00 Euro netto je Hausanschluss

1.926,00 Euro brutto (incl. 7 % USt)

im privaten Verkehrsraum:

je Meter  — 125,00 Euro netto

 — 133,75 Euro brutto (incl. 7 % USt.)

Verbandsgemeinde Eisenberg
Eisenberg, den 09.12.2022
gez. Lorentz, kfm. Werkleiter