Der Gemeinderat Ramsen hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 € (17,50 €).
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 € (17,50 €).
Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ramsen tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung)