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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
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1. Änderung der HAUPTSATZUNG der Gemeinde Ramsen vom 04.11.2024

Der Gemeinderat Ramsen hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 5 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates

(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 € (17,50 €).

§ 6 Aufwandsentschädigung für die Mitglieder von Ausschüssen

(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 € (17,50 €).

Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ramsen tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ramsen, den 04.11.2024
(Ruster)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung)