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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Eisenberg (Pfalz)

für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

Unverändert

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

Unverändert

der Jahresfehlbetrag

Unverändert

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

Unverändert

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.544.742,00 €

0,00 €

544.000,00 €

3.000.742,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

6.862.100,00 €

865.000,00 €

480.000,00 €

7.247.100,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 3.317.358,00 €

- 4.246.358,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.460.142,00 €

4.389.142,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher 3.317.358,00 € auf 4.246.358,00 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Unverändert.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse

Unverändert.

§ 5

Steuersätze

Unverändert.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Unverändert.

§ 7

Eigenkapital

Unverändert.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unverändert.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Unverändert.

Eisenberg, den 03.12.2025
gez.: Funck
(Peter Funck)
Stadtbürgermeister der Stadt Eisenberg (Pfalz)

Hinweise:

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 11.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 19.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).