Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht und des Veranstaltungsverbots mit Geflügel ab dem 06.12. – aber noch keine Entwarnung
Aufgrund des Nachweises der Aviären Influenza im Zuständigkeitsgebiet der Kreisverwaltung Donnersbergkreis wurde die Haltung sämtlichen gehaltenen Geflügels und anderer in Gefangenschaft gehaltener Vögel in geschlossenen Ställen oder in Schutzvorrichtungen angeordnet und Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen mit Vögeln untersagt.
Aktuell werden nun jahreszeitgerecht immer weniger Kraniche gesichtet. Der herbstliche Vogelzug ist weitestgehend abgeschlossen. Der letzte Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza bei Wildvögeln erfolgte im Landkreis Donnersbergkreis am 11.11.2025 bei einem Kranich. Bei anderen untersuchten Wildvögeln (Wassergeflügel, Greifvögel) konnte kein Virus der hochpathogenen aviären Influenza nachgewiesen werden.
Daher können die Stallpflicht und das Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel – nach einer erneuten Abschätzung der Gefährdungslage und einer erneuten Risikobewertung – für den Donnersbergkreis entfallen. Die am 04.11.2025 angeordneten Maßnahmen sind ab dem 06.12.2025 aufgehoben.
Wichtig: Die Gefahr eines nochmaligen Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln und des Viruseintrages in Hausgeflügelbestände ist noch nicht gebannt!
Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet am 06.11.2025 das Risiko für Deutschland als hoch, eine neue Risikoeinschätzung liegt derzeit nicht vor.
Das Virus wurde in Rheinland-Pfalz mittlerweile auch bei anderen Wildvögeln (wie Graureihern, Schwänen, Wildgänsen) nachgewiesen. Die weiter bestehende Infektionsgefahr für Hausgeflügelbestände ist begründet durch:
• die nunmehr vermehrt in die Umwelt eingetragenen HPAI-, das heißt Vogelgrippe-Viren und
• die weiterhin dynamische Situation des Seuchengeschehens.
Daher weist das Veterinäramt des Donnersbergkreises weiter eindringlich auf die Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin.
Biosicherheitsmaßnahmen
Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Viruseintrag und der möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden.
Die Meldung von Todesfällen in der Geflügelhaltung an das Veterinäramt mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt ebenso als Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem:
• Geflügelställe nur mit separater Schutzkleidung zu betreten.
• Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen, in dem zum Beispiel Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird, um direkten und indirekten Kontakt (z.B. über Kot) des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und für die Tränke nur Wasserstellen verwendet werden, zu denen Wild-vögel keinen Zugang haben.
Achtung: Bei erhöhten Tierverlusten innerhalb von 24 Stunden ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären.
Anmeldung von Geflügelhaltungen
Falls noch nicht geschehen, ist es zudem angezeigt, sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Größe und dem Nutzungszweck – beim Veterinäramt anzumelden. Diese Meldung können auch gerne online abgegeben werden: Siehe www.donnersberg.de {{gt}} Bürgerservice {{gt}} Online-Services {{gt}} Online-Meldung einer Tierhaltung
Meldungen zu toten Wildvögeln, insbesondere Greifvögel und Wasservögeln
Um das aktuelle HPAI-Geschehen weiter zu beobachten, sind die Veterinärämter angewiesen, verdächtige Tiere zu beproben und im Landesuntersuchungsamt (LUA) beproben zu lassen.
Meldungen über tot aufgefundene oder verdächtige Wildvögel, insbesondere Greifvögel und Wasservögel können beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis während der Dienstzeit telefonisch unter der Rufnummer 06352-710-208 oder per E-Mail an
anzeige-tierseuchen@donnersberg.de erfolgen.
In den Meldungen sollten die Fundorte exakt beschrieben bzw. möglichst die Geokoordinaten angegeben werden. Das Veterinäramt wird die aufgefundenen Kadaver beproben, bergen und entsorgen.
Wichtig: Kranke oder tote Vögel keinesfalls anfassen oder mitnehmen. Insbesondere auch Hunde und Katzen sollten keinesfalls in Kontakt mit den Tieren kommen.
Weitere Informationen zur Situation
Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche bei Vögeln, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter und angegliederte Wirtschaftsbeteiligte haben kann. Zudem führt eine massenhafte Verbreitung unweigerlich zu großem Tierleid bzw. Tiersterben.
Im In- und Ausland wurde in jüngster Zeit eine Vielzahl von Ausbrüchen bei Wildvögeln und auch bei gehaltenen Vögeln festgestellt. Aus diesem Grund muss bei der derzeitigen Sach- und Faktenlage mit weiteren Ausbrüchen gerechnet werden.
Auf der Homepage der Kreisverwaltung finden sich weitere Dokumente und Links, u.a. die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Aviären Influenza (Geflügelpest) vom 05.12.2025 und Hinweise für Geflügelhalter vom Friedrich-Loeffler-Institut.
Kontakt
Für Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis unter der Telefonnummer 06352/710-208 oder der E-Mail vet-agrar@donnersberg.de zur Verfügung.