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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 51/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

„Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Eisenberg“

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 21.12.2022 den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 02.01.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands­gemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushalts­satzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-eisenberg.de zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 02.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Vorsitzenden Bürgermeister Bernd Frey, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an h.sattler@vg-eisenberg.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Eisenberg, 14.12.2022
gez.: Frey
Bürgermeister