Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 05.12.2024 die Gebührensätze für die laufenden Entgelte, die einmaligen Beitragssätze bzw. sonstige Investitionskostenanteile und Kostenerstattungen für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen, welche gem. § 1 Abs. 4 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 16.09.2008 hiermit bekannt gegeben werden:
A.) Gebührensätze 2025 - Abwasserbeseitigung –
Schmutzwassergebühr gem. § 15 Entgeltsatzung
Abwasserbeseitigung — 3,13 € je cbm
Grundgebühr für die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses
gem. § 13 a 1. Änderungssatzung
Abwasserbeseitigung: — 36,00 € je Anschl.
Schmutzwassergebühr gem. § 18 Abs. 2 Entgelt-
Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und
Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen
Gruben je cbm abgefahrener und beseitigter Menge: — 13,15 € je cbm
Fäkalschlammgebühr gem. § 18 Abs. 1 Entgelt-
Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und
Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläran-
Lagen je cbm abgefahrener und beseitigter Menge: — 14,45 € je cbm
Gebühr für Niederschlagswasserbeseitigung
gem. § 17 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: — 1,04 €/qm/Jahr
Kleineinleitergebühr pro Person: — 17,90 €/Jahr
Von den entgeltsfähigen Kosten, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden 8 v. H. als Grundgebühr und 92 v. H. aus Benutzungsgebühr erhoben.
B.) Beitragssätze 2025 – Abwasserbeseitigung –
a) für die räumliche Erweiterung
Schmutzwasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 5
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:
— 10,63 € je qm gewichtete Geschossfläche
Niederschlagswasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 6
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:
— 22,80 € je qm gewichtete Abflussfläche
b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)
Schmutzwasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 1 und 5
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:
— 7,55 € je qm gewichtete Geschossfläche
Niederschlagswasser
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m §§ 4 Nr. 1 und 6
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:
— 16,60 € je qm gewichtete Abflussfläche
C.) sonstige Kostenersätze 2025 – Abwasserbeseitigung –
a) für die räumliche Erweiterung
Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen: — 24,45 € je qm
b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)
Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von
Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen: — 22,75 € je qm
Kostenerstattung (VZ) für die Entwässerung von öffentlichen
Verkehrsanlagen bei der Niederschlagswasserbeseitigung — 0,51 € je qm
Kostenerstattung für die Bearbeitung eines Antrages als auch der Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage gem. § 24 a Entgeltsatzung
25,00 € pro Antrag — als auch 25,00 € pro Abnahme
Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 05.12.2024 die Gebührensätze für die laufenden Entgelte, den einmaligen Beitragssatz bzw. Aufwendungsersatz für die Herstellung von Grundstückshausanschlüssen für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen, welche gem. § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung vom 16.09.2008 hiermit bekannt gegeben werden:
A.) Gebührensätze 2025 - Wasserversorgung –
| a.) | Benutzungsgebühr für Trink-, Brauch- und Betriebswasser gem. § 12 Abs. 1 Entgeltsatzung Wasserversorgung: |
| 2,45 Euro netto je cbm Wasser |
| 2,62 Euro brutto |
| b.) | Grundgebühr für die Größe des eingebauten Wasserzählers gem. § 15 Abs. 2 Entgeltsatzung Wasserversorgung: |
|
|
|
| netto | brutto |
| Wasserzähler Q3 - 4 | (früher: QN 2,5) | A | mtl. | 4,00 Euro | 4,28 Euro |
| Wasserzähler Q3 - 10 | (früher: QN 6) | B | mtl. | 40,00 Euro | 42,80 Euro |
| Wasserzähler Q3 - 16 | (früher: QN 10) | C | mtl. | 50,00 Euro | 53,50 Euro |
| Wasserzähler Q3 - 25 | (früher: QN 15) | D | mtl. | 125,00 Euro | 133,75 Euro |
| Wasserzähler Q3 - 40/63 | (früher: QN 40) | E | mtl. | 250,00 Euro | 267,50 Euro |
| Wasserzähler Q3 - 63/100 | (früher: QN 60) | F | mtl. | 300,00 Euro | 321,00 Euro |
| Wasserzähler Q3 - 160/250 | (früher: QN 150) | G | mtl. | 400,00 Euro | 428,00 Euro |
Von den entgeltsfähigen Kosten werden 20 v. H. als Grundgebühr und 80 v. H. als Benutzungsgebühr erhoben.
B.) Beitrags- bzw. Aufwendungsersatz 2025 - Wasserversorgung –
Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2 i. V. mit §§ 4 und 5 Entgeltsatzung
Wasserversorgung:
a) für die räumliche Erweiterung gem. Entgeltsatzung
— 10,02 Euro netto je qm gewichtete Geschossfläche
— 10,72 Euro brutto je qm gewichtete Geschossfläche
b) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung) gem. Entgeltsatzung
— 5,37 Euro netto je qm gewichtete Geschossfläche
— 5,75 Euro brutto je qm gewichtete Geschossfläche
Aufwendungsersatz für die erstmalige Herstellung eines Grundstückshausanschlusses gem. § 22 Entgeltsatzung Wasserversorgung
| im öffentlichen Verkehrsraum: | 2.800,00 Euro netto je Hausanschluss |
| 2.996,00 Euro brutto (incl. 7 % USt) |
| im privaten Verkehrsraum: | je Meter | 250,00 Euro netto |
|
| 267,50 Euro brutto (incl. 7 % USt.) |