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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 05.12.2024 die Gebührensätze für die laufenden Entgelte, die einmaligen Beitragssätze bzw. sonstige Investitionskostenanteile und Kostenerstattungen für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen, welche gem. § 1 Abs. 4 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 16.09.2008 hiermit bekannt gegeben werden:

A.) Gebührensätze 2025 - Abwasserbeseitigung –

Schmutzwassergebühr gem. § 15 Entgeltsatzung

Abwasserbeseitigung  — 3,13 € je cbm

Grundgebühr für die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses

gem. § 13 a 1. Änderungssatzung

Abwasserbeseitigung:  — 36,00 € je Anschl.

Schmutzwassergebühr gem. § 18 Abs. 2 Entgelt-

Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und

Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen

Gruben je cbm abgefahrener und beseitigter Menge:  — 13,15 € je cbm

Fäkalschlammgebühr gem. § 18 Abs. 1 Entgelt-

Satzung für das Einsammeln, die Abfuhr und

Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläran-

Lagen je cbm abgefahrener und beseitigter Menge:  — 14,45 € je cbm

Gebühr für Niederschlagswasserbeseitigung

gem. § 17 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:  — 1,04 €/qm/Jahr

Kleineinleitergebühr pro Person:  — 17,90 €/Jahr

Von den entgeltsfähigen Kosten, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden 8 v. H. als Grundgebühr und 92 v. H. aus Benutzungsgebühr erhoben.

B.) Beitragssätze 2025 – Abwasserbeseitigung –

a) für die räumliche Erweiterung

Schmutzwasser

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 5

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

 — 10,63 € je qm gewichtete Geschossfläche

Niederschlagswasser

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 2 und 6

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

 — 22,80 € je qm gewichtete Abflussfläche

b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)

Schmutzwasser

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m. §§ 4 Nr. 1 und 5

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

 — 7,55 € je qm gewichtete Geschossfläche

Niederschlagswasser

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2, § 2 i. V. m §§ 4 Nr. 1 und 6

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

 — 16,60 € je qm gewichtete Abflussfläche

C.) sonstige Kostenersätze 2025 – Abwasserbeseitigung –

a) für die räumliche Erweiterung

Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen:  — 24,45 € je qm

b.) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung)

Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung von

Straßenleitungen in gemeindeeigenen Straßen: — 22,75 € je qm

Kostenerstattung (VZ) für die Entwässerung von öffentlichen

Verkehrsanlagen bei der Niederschlagswasserbeseitigung  — 0,51 € je qm

Kostenerstattung für die Bearbeitung eines Antrages als auch der Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage gem. § 24 a Entgeltsatzung

25,00 € pro Antrag  — als auch 25,00 € pro Abnahme

Verbandsgemeinde Eisenberg
Eisenberg, den 11.12.2024
gez. Lorentz, kfm. Werkleiter

Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 05.12.2024 die Gebührensätze für die laufenden Entgelte, den einmaligen Beitragssatz bzw. Aufwendungsersatz für die Herstellung von Grundstückshausanschlüssen für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen, welche gem. § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung vom 16.09.2008 hiermit bekannt gegeben werden:

A.) Gebührensätze 2025 - Wasserversorgung –

a.)

Benutzungsgebühr für Trink-, Brauch- und Betriebswasser gem. § 12 Abs. 1 Entgeltsatzung Wasserversorgung:

2,45 Euro netto je cbm Wasser

2,62 Euro brutto

b.)

Grundgebühr für die Größe des eingebauten Wasserzählers gem. § 15 Abs. 2 Entgeltsatzung Wasserversorgung:

Wasserzähler Q3 - 4

(früher: QN 2,5)

A

mtl.

Wasserzähler Q3 - 10

(früher: QN 6)

B

mtl.

Wasserzähler Q3 - 16

(früher: QN 10)

C

mtl.

Wasserzähler Q3 - 25

(früher: QN 15)

D

mtl.

Wasserzähler Q3 - 40/63

(früher: QN 40)

E

mtl.

Wasserzähler Q3 - 63/100

(früher: QN 60)

F

mtl.

Wasserzähler Q3 - 160/250

(früher: QN 150)

G

mtl.

Von den entgeltsfähigen Kosten werden 20 v. H. als Grundgebühr und 80 v. H. als Benutzungsgebühr erhoben.

B.) Beitrags- bzw. Aufwendungsersatz 2025 - Wasserversorgung –

Einmaliger Beitrag gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2 i. V. mit §§ 4 und 5 Entgeltsatzung

Wasserversorgung:

a) für die räumliche Erweiterung gem. Entgeltsatzung

 — 10,02 Euro netto je qm gewichtete Geschossfläche

 — 10,72 Euro brutto je qm gewichtete Geschossfläche

b) für sonstige beitragsmäßige Veranlagungen (erste Herstellung) gem. Entgeltsatzung

 — 5,37 Euro netto je qm gewichtete Geschossfläche

 — 5,75 Euro brutto je qm gewichtete Geschossfläche

Aufwendungsersatz für die erstmalige Herstellung eines Grundstückshausanschlusses gem. § 22 Entgeltsatzung Wasserversorgung

im öffentlichen

Verkehrsraum:

2.800,00 Euro netto je Hausanschluss

2.996,00 Euro brutto (incl. 7 % USt)

im privaten

Verkehrsraum:

je Meter

250,00 Euro netto

267,50 Euro brutto (incl. 7 % USt.)

Verbandsgemeinde Eisenberg
Eisenberg, den 11.12.2024
gez. Lorentz
kfm. Werkleiter