Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Ramsen in seiner Sitzung am 15.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
Die Gemeinde Ramsen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
Die Gemeinde Ramsen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2026 fest:
| 1. für die Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 560 v. H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 560 v. H. |
| 1. für die Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
| der Steuermessbeträge. | |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung.