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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil
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Satzung

der Gemeinde Ramsen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2026

(Hebesatzsatzung) vom 15.12.2025

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Ramsen in seiner Sitzung am 15.12.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Ramsen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2026

Die Gemeinde Ramsen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2026 fest:

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

560 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

560 v. H.

1. für die Gewerbesteuer auf

400 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung.

Ramsen, den 15.12.2025
(Ruster)
Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Ramsen