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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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LAG Donnersberger und Lautrer Land e.V.

3. Aufruf zur Einreichung von „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“ bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Donnersberger und Lautrer Land

Vereine, Initiativen, NGOs sowie Zusammenschlüsse von Privatpersonen erhalten in Form von Aufrufen die Möglichkeit, „Ehrenamtliche Bürgerprojekte'1 bei der LAG Donnersberger und Lautrer Land einzureichen und eine LEADER-Förderung zu erhalten. Verbandsgemeinden, Kommunen, Bürgermeister sowie sonstige öffentliche Stellen sind nicht antragsberechtigt.

Für den 3. Aufruf für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

Förderzeitraum:

2023 - 2027

Datum des Aufrufs:

01. Februar 2026

Stichtag für die

Einreichung von Projektsteckbriefen:

15. April 2026 (Ausschlussfrist)

Voraussichtlicher Auswahltermin:

Mai 2026

Adresse zur Einreichung

der Anträge:

(einfach in gedruckter Form)

LEADER-Regionalmanagement Susanne Stierstorfer

entra Regionalentwicklung GmbH

Falkensteiner Weg 3,

67722 Winnweiler

Höhe des Gesamtbudgets

für den Projektaufruf:

30.000 €

Was kann gefördert werden?

Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.

Es können Projekte z.B. zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, zur Stärkung des sozialen Engagements, zum Thema Nachhaltigkeit oder zur Förderung von Kultur eingereicht werden.

Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Umsetzung der Handlungsfelderder Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.

Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen.

1 Die Durchführung des Förderaufrufs steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Fördergelder durch das Land Rheinland-Pfalz sowie der Genehmigung der Regelungen und Auswahlkriterien für Ehrenamtliche Bürgerprojekte durch die ADD.

Was kann nicht gefördert werden?

Kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht)

Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)

Finanzierung von reinen Instandhaltungs-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten

Gebrauchte Gegenstände sowie Ausstattungsgegenstände, die bei geselligen Anlässen oder Festivitäten zum Einsatz kommen und/oder zur grundlegenden Küchenausstattung gehören

Welche Voraussetzungen gelten?

Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Kosten des Projektes müssen konkretisiert werden, z.B. durch ein Angebot je Kostenposition.

Die Umsetzbarkeit des Vorhabens im Bewilligungszeitraum muss dargelegt werden.

Nur fristgerecht eingereichte Anträge können in der Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte berücksichtigt werden.

Die Auszahlung der Fördermittel sowie die Abwicklung der Abrechnung dürfen nicht über Verbandsgemeinden, Kommunen oder sonstige öffentliche Vertreter erfolgen.

Welche Förderung gibt es?

Maximal kann ein Projekt mit 1.500 € bzw. 2.000 € (Premiumförderung) gefördert werden.

Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

Die Förderung wird nach Einreichung der bereits durch die/den Antragstellenden bezahlten Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen sowie die Projektdokumentation müssen spätestens bis zum 01. Oktober 2026 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Der Festbetrag zur Unterstützung des Ehrenamtlichen Bürgerprojektes darf durch die LAG nicht auf ein Konto der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, des Landkreises oder eines Bürgermeisters gezahlt werden.

Auswahlkriterien:

Der Vorstand der LAG Donnersberger und Lautrer Land stellt das Entscheidungsgremium dar, welcher über die Förderwürdigkeit aller eingereichten Projekte entscheidet. Durch die Verfügung über öffentliche Gelder ist er einer transparenten Auswahl der Projekte anhand einer Auswahlgrundlage verpflichtet. Diese Auswahlgrundlage ist veröffentlicht und auf der Website der LAG Donnersberger und Lautrer Land einsehbar oder kann beim Regionalmanagement angefragt werden.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ehrenamtliche Bürgerprojekte, die Projektkonzeption, -förderung und -abwicklung ist das LEADER-Regionalmanagement. Dieses wird umgesetzt durch

  • Susanne Stierstorfer, Tel.: 06302/9239-16, E-Mail: susanne.stierstorfer@entra.de

Das Regionalmanagement ist werktags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.

Die LAG Donnersberger und Lautrer Land bittet um Beachtung, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektbeschreibungen inklusive aller nötigen Anlagen in die Projektauswahl einbezogen werden können!

Politische Parteien, Kommunale Körperschaften, Privatwirtschaftliche Unternehmen und Einzelpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen:

Weitere wichtige Informationen, die den Projektträger bei der Einreichung seines Projektsteckbriefs unterstützen, sind auf der Website der LAG Donnersberger und Lautrer Land zu finden. Dazu gehören:

Karte der LEADER-Region Donnersberger und Lautrer Land: Nur in den aufgeführten Gemeinden können Projekte umgesetzt werden.

Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie der LAG Donnersberger und Lautrer Land: Hier werden alle thematischen Bereiche beschrieben, in denen Projekte mit einer LEADER-Förderung umgesetzt werden können.

Projektbeschreibung der LAG Donnersberger und Lautrer Land: Diese ist in ausgefüllter Form zum oben genannten Stichtag bei der oben genannten Adresse einzureichen, inkl. aller nötiger Unterlagen.

Auswahlgrundlage: Auf diesem Weg kann sich der Projektträger informieren, anhand welcher Kriterien sein Projekt vom LAG-Vorstand bewertet wird und entsprechende Bezüge in seine Projektbeschreibung aufnehmen.

Anhang 1 der Vereinssatzung: Das Dokument fasst übersichtlich zusammen, aus welchen Personen sich der LAG-Vorstand zusammensetzt.

Kirchheimbolanden, den 30.01.2026
(Guth)
Landrat und 1. Vorsitzender der LAG Donnersberger und Lautrer Land