des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11.01.2024 wird folgendes bekanntgemacht:
Am Sonntag, den 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl
statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstr. 86 in Eisenberg (Pfalz) zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) erhalten.