Titel Logo
Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11.01.2024 wird folgendes bekanntgemacht:

I.

Am Sonntag, den 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl

  • der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers in den Ortsbezirken Stauf, Steinborn und Rosenthal
  • der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters von Kerzenheim und Ramsen
  • der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters von Eisenberg (Pfalz)
  • der Ortsbeiräte Stauf, Steinborn und Rosenthal
  • der Gemeinderäte Kerzenheim und Ramsen
  • des Stadtrats Eisenberg (Pfalz)
  • des Verbandsgemeinderats Eisenberg (Pfalz)
  • des Kreistags Donnersbergkreis und am Sonntag, den 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl
  • der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers in den Ortsbezirken Stauf, Steinborn und Rosenthal
  • der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters von Kerzenheim und Ramsen
  • der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters von Eisenberg (Pfalz)

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstr. 86 in Eisenberg (Pfalz) zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) erhalten.

Eisenberg (Pfalz), den 14.02.2024
Gez.: Bernd Frey
Bürgermeister und Wahlleiter