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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 22.11.2024

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Eisenberg vom 22. November 2022

I. Die §§ 1 bis 6 bleiben unverändert.

II. Die Ziffer II. zur Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält folgende Fassung:

1.

für die Benutzung der Leichenhalle

Tag 1 bis 3 jeweils

100,00 €

ab Tag 4 jeweils

30,00 €

2.

für die Benutzung der Friedhofskapelle

170,00 €

III. Die Ziffer II. zur Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält folgende Fassung:

1.

Bei Personen über 5 Jahre

764,70 €

2.

Bei Personen unter 5 Jahre

238,00 €

3.

Tieferlegungszuschlag

173,50 €

Bei Vertragsänderung zu 1. bis 3. werden die entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen.

4.

Urnen

120,00 €

5.

Personalkosten (pro Stunde)

58,00 €

6.

bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00 Euro berechnet.

IV. Die Änderung zur Anlage der Friedhofsgebührensatzung tritt mit Wirkung zum 01.03.2024 in Kraft.

Eisenberg (Pfalz), den 15.Februar 2024
gez. Peter Funck
Stadtbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).