Titel Logo
Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 22.11.2024

Bekanntmachung

1. Satzung

zur Änderung der Friedhofsatzung

der Stadt Eisenberg

vom 22. November 2022

I. Die §§ 1 bis 15 bleiben unverändert.

II. § 16 Abs. 2 „Gärtnerisch betreute Grabanlage und Baumgrabstätten“ erhält folgende Fassung:

(2) Baumgrabstätten werden mit einem Abstand von 1,50 m bis 2,50 m vom Baumstamm in der Erde beigesetzt. In ihnen können für die Dauer der Ruhezeit bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Kennzeichnung der Grabstellen erfolgt auf einem dafür vorgesehenen Gemeinschaftsgrabmal oder der Verschlussplatte. Eine darüberhinausgehende individuelle Kennzeichnung (Schilder, Grabmale oder Ähnliches) der Grabstätten, auch an den Bäumen, ist nicht zulässig. Das Anbringen von Grabschmuck oder das Aufstellen von Grablichtern ist nur auf den dafür vorgesehenen Bereichen in Abteilung D des Friedhofs Eisenberg zulässig. Die Anlage, Pflege und Gestaltung der Grabanlagen obliegt allein der Friedhofsverwaltung oder von ihr beauftragten Unternehmen. Für die Beisetzung sind nur feste und verschlossene biologisch abbaubare Urnen zugelassen. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten entsprechend.

III. Die §§ 17 bis 37 bleiben unverändert.

V. § 34 - Inkrafttreten

Die Änderung der Satzung tritt mit Wirkung zum 01.03.2024 in Kraft.

Eisenberg (Pfalz), den 14.Februar 2024
gez. Peter Funck
Stadtbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).