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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Kerzenheim vom 3. November 2008

I.

Die §§ 1 bis 4 bleiben unverändert.

II.

Die Ziffer II. zur Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält folgende Fassung:

a)

Bei Personen über 5 Jahre

764,70 €

b)

Bei Personen unter 5 Jahre

238,00 €

c)

Tieferlegungszuschlag

173,50 €

d)

Urnen

212,06 €

e)

Leichenträger pro Stunde

58,00 €

f)

bei Bestattungen freitags nachmittags ab 15 Uhr sowie an Sams-, Sonn- undFeiertagen wird ein Mehraufwand von 150,00 € berechnet.

III.

Die Änderung zur Anlage der Friedhofsgebührensatzung tritt mit Wirkung zum 01.03.2024 in Kraft.

Eisenberg (Pfalz), den 15.Februar 2024
gez. Andrea Schmitt
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).