FEBRUAR 2024
Hecken- und Baumrückschnitte bis 01.
Sicherheit geht alle an!
März erledigen
Bäume, Sträucher und Blumen
verschönern das Stadt- und Ortsbild und
sind bedeutend für unser Klima.
Gleichfalls bieten die Pflanzen auch
wichtigen Lebensraum für die Tierwelt.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§
39 Abs. 5) dürfen noch bis zum 1. März
Röhrichte zurückgeschnitten
Hecken- und
Bäume, Hecken, lebende Zäune,
Gebüsche und andere Gehölze
Baumrückschnitte im Frühjahr
abgeschnitten oder auf den Stock
gesetzt werden.
Zu den zulässigen ganzjährig
notwendigen Formschnitten zählt zum
Beispiel auch die Beseitigung von
Pflanzüberhang, der auf den Gehweg
oder gar in die Straße ragt, Verkehrs-
zeichen bedeckt oder Straßenlampen
verdunkelt.
Hier sind die Eigentümer bzw. Besitzer der
Grundstücke nach der jeweiligen
Straßenreinigungssatzung sogar
verpflichtet, ihre Pflanzen
zurückzuschneiden und in Form zu halten.
Schließlich soll kein Verkehrsteilnehmer
durch ein „zu viel an Grün“ gefährdet
werden.
Im Sinne eines gedeihlichen
Miteinanders und des Tier- und
Pflanzenschutzes wird um Beachtung
gebeten!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Ordnungsamt der
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)