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Treffpunkt Eisenberg
Ausgabe 9/2024
Seite 4
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Heckenschnitt

FEBRUAR 2024

Hecken- und Baumrückschnitte bis 01.

Sicherheit geht alle an!

März erledigen

Bäume, Sträucher und Blumen

verschönern das Stadt- und Ortsbild und

sind bedeutend für unser Klima.

Gleichfalls bieten die Pflanzen auch

wichtigen Lebensraum für die Tierwelt.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§

39 Abs. 5) dürfen noch bis zum 1. März

Röhrichte zurückgeschnitten

Hecken- und

Bäume, Hecken, lebende Zäune,

Gebüsche und andere Gehölze

Baumrückschnitte im Frühjahr

abgeschnitten oder auf den Stock

gesetzt werden.

Zu den zulässigen ganzjährig

notwendigen Formschnitten zählt zum

Beispiel auch die Beseitigung von

Pflanzüberhang, der auf den Gehweg

oder gar in die Straße ragt, Verkehrs-

zeichen bedeckt oder Straßenlampen

verdunkelt.

Hier sind die Eigentümer bzw. Besitzer der

Grundstücke nach der jeweiligen

Straßenreinigungssatzung sogar

verpflichtet, ihre Pflanzen

zurückzuschneiden und in Form zu halten.

Schließlich soll kein Verkehrsteilnehmer

durch ein „zu viel an Grün“ gefährdet

werden.

Im Sinne eines gedeihlichen

Miteinanders und des Tier- und

Pflanzenschutzes wird um Beachtung

gebeten!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Ordnungsamt der

Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)