Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 633.897,00€ | 633.467,00€ |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.726,00€ | 741.485,00€ |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -112.829,00€ | -108.018,00€ |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -82.077,00€ | -77.830,00€ |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.800,00€ | 27.200,00€ |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 283.000,00€ | 25.000,00€ |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -270.200,00€ | 2.200,00€ |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 352.277,00€ | 75.630,00€ |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| 270.200,00€ | 0,00€ |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00€ | 0,00€ |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | ||
| - | Grundsteuer A auf | 320 v.H. | 320 v.H. |
| - | Grundsteuer B auf | 385 v.H. | 385 v.H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 385 v.H. | 385 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| 2022 | 2023 | ||
| - | für den ersten Hund | 44,00€ | 44,00€ |
| - | für den zweiten Hund | 55,00€ | 55,00€ |
| - | für jeden weiteren Hund | 66,00€ | 66,00€ |
| - | für den ersten gefährlichen Hund | 440,00€ | 440,00€ |
| - | für den zweiten gefährlichen Hund | 770,00€ | 770,00€ |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.540,00€ | 1.540,00€ |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | 18,01 €/ha | 18,01 €/ha |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 9,51 € auf 8,50 €.
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug — 359.216,96 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt — 246.387,96 €
und zum 31.12.2023 — 138.369,96 €
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.