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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hefersweiler

für die Jahre 2022 und 2023 vom 07.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der

Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- & Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

270.200,00€

0,00€

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00€

0,00€

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

-

Grundsteuer A auf

320 v.H.

320 v.H.

-

Grundsteuer B auf

385 v.H.

385 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

385 v.H.

385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2022

2023

-

für den ersten Hund

44,00€

44,00€

-

für den zweiten Hund

55,00€

55,00€

-

für jeden weiteren Hund

66,00€

66,00€

-

für den ersten gefährlichen Hund

440,00€

440,00€

-

für den zweiten gefährlichen Hund

770,00€

770,00€

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.540,00€

1.540,00€

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

18,01 €/ha

18,01 €/ha

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 9,51 € auf 8,50 €.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug  — 359.216,96 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  —  246.387,96 €

und zum 31.12.2023  — 138.369,96 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.

Hefersweiler, den 07.11.2022
Gez. Degen, Ortsbürgermeister